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Freitag, November 29, 2024
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Arbeitsrecht – Fortbildung berufliche Weiterbildung

 

    

Fortbildung berufliche Weiterbildung 

Die Fortbildungen zur beruflichen Weiterbildung haben in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert eingenommen. Menschen, die eine Weiterbildung oder eine Fortbildung genutzt haben, die werden in den meisten Berufen sehr viel mehr erreichen können, als andere Menschen. Daher sind sie zu nutzen, wenn die Möglichkeiten geboten werden.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, seinen Angestellten diese Fortbildungen auch anzubieten. Der Arbeitnehmer aber hat das Recht an einer Fortbildung teilzunehmen, besonders dann, wenn es dem Betrieb auch dienen kann. Es kann für diese Zeit eine Freistellung von der Arbeit vereinbart werden, die bezahlt werden kann, aber nicht auch bezahlt werden muss. So kann es passieren, dass der Arbeitnehmer in der Zeit der Fortbildung keine Lohnfortzahlung erhält.
Daneben kann der Arbeitgeber sich auch an den Fortbildungskosten beteiligen. Dieses ist ein darauf zurückzuführen, dass der Arbeitgeber sich etwas von dem Erlernten erhofft, und zum anderen kann es auch dazu dienen, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten an sich binden möchte. Denn häufig ist es eine Klausel, dass der Arbeitgeber nur dann die Kosten für die Fortbildung auch trägt, wenn der Arbeitnehmer sich verpflichtet, noch für Dauer X im Betrieb zu verweilen. Sollte dieses dann widererwartend doch nicht der Fall sein, dann kann der Arbeitgeber auch die Kosten für die Fortbildung von dem Arbeitnehmer zurück verlangen. Wichtig ist es hier, dass dieses auch schriftlich so festgehalten wird, denn so kann es nicht zu Missverständnissen kommen. Eine Rückzahlung der Fortbildungskosten kann dann, wenn der Arbeitgeber sie fordert, auch für nichtig erklärt werden, wenn die Dauer der Bindung an den Betrieb zu lange sind. Es sollte hier immer speziell und individuell die Höhe der Kosten mit der jeweiligen Bindungsfrist gegenübergestellt werden, damit eine Aussage über die Zulässigkeit der Forderung gegeben werden kann. Auch kann die Rückzahlungsforderung des Arbeitgebers für nichtig erklärt werden, wenn es zu einer besonderen Form der Kündigung gekommen ist. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber selber kann dieses der Fall sein, oder aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer kündigt und dieses direkt mit dem Arbeitsplatz zusammenhängt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

Frage von Anonymen Teilnehmer

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