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Dienstag, März 26, 2024
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Oertliche Steuer

In Deutschland versteht man unter einer örtlichen Steuer jegliche Form der Steuer, die nicht einheitlich bundesweit erhoben wird. Diese Steuern sind zumeist in den geregelt und sind dabei stark an örtliche Umstände geknüpft. Die Steuersätze für örtliche Steuern variieren demnach teilweise sehr stark untereinander, bestes Beispiel dafür ist die Hundesteuer, die in Deutschland durchaus um mehrere hundert Prozent variieren kann. Weitere Beispiele für örtliche Steuern sind die Getränkesteuer, die Vergnügungssteuer oder auch die Zweitwohnungssteuer.

Insgesamt werden mit örtlichen Steuern pro Jahr zwischen 60 und 100 Millionen Euro eingenommen, Tendenz steigend. Unter die örtlichen Steuern fallen beispielsweise auch die Jagd- und Fischereisteuer sowie die Schankerlaubnissteuer. Es kann sich bei dieser Steuerart also sowohl um Steuern handeln, die nur in Teilen der Bundesrepublik Deutschland erhoben werden als auch um Steuern, die zwar bundesweit erhoben werden, deren Steuersätze aber von Region zu Region schwanken.

Oft werden die örtlichen Steuern in Deutschland auch als „kleine Gemeindesteuern“ oder Bagatellsteuern bezeichnet. Ihr Aufkommen liegt im Vergleich zum Gesamtaufkommen aller Steuern in Deutschland relativ niedrig, sie haben also nur einen geringen Anteil daran.

In den vergangenen Jahren gerieten insbesondere die örtlichen Steuern immer wieder in die Kritik, da diese nach Meinung vieler Verbraucher und auch laut Experten grundsätzlich eine Ungerechtigkeit darstellen und daher nicht konform mit den Gesetzen in Deutschland sind. Trotzdem gehen die örtlichen Steuern teils bis ins Mittelalter zurück (zum Beispiel die Schankerlaubnissteuer), so dass sich wohl auch in naher Zukunft kaum etwas an der Erhebung dieser Steuerformen ändern dürfte. Jedoch ist auch die Einführung neuer Steuerarten in diesem Bereich (zur Freude vieler Verbraucher) schwierig, da die Städte und Gemeinden grundsätzlich nur solche Steuern erheben dürfen, die nicht gleichartig zu anderen, bundesweit einheitliche Steuerarten sind. Fazit: Die bestehenden Steuerarten werden auch weiterhin bestehen bleiben, es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass in absehbarer Zeit neue Steuerarten im Bereich der örtlichen Steuer hinzukommen.

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