Eine Verdachtsanzeige kann beim Bundeskriminalamt oder jeder Polizeidienststelle dann gestellt werden, wenn bei einer Kapitaltransaktion die Vermutung besteht, dass diese zum Zweck der Geldwäsche betrieben oder eine terroristische Vereinigung damit finanziert wird.
Eine solche Verdachtsanzeige kann grundsätzlich von jedem gestellt werden, einige Institutionen sind aber sogar dazu verpflichtet. Dazu gehören zum Beispiel Banken, Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherungen, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wird eine solche Anzeige in Deutschland gestellt, kümmert sich eine spezielle Institution – die Financial Intelligence Unit (kurz: FIU) – um die weitere Verfolgung dieses Falles. Sie kann in der Folge auch die Staatsanwaltschaften, Landeskriminalämter oder das Bundeskriminalamt einschalten.
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