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– Finanzlexikon

Eine Überzeichnung an der kann es beim Börsengang einer neuen Aktiengesellschaft kommen. Es werden mehr Aktien gezeichnet d.h. nachgefragt als im Börsenhandel angeboten werden.

Wird die Aktie doppelt so oft geordert als Aktien tatsächlich angeboten werden, spricht man von einer zweifachen Überzeichnung. Der Börsenhandel ist verpflichtet die Kunden gleichmäßig bei der Aktienzuteilung zu berücksichtigen.

Im obigen Falle wird deshalb eine Zuteilungsquote von 1:2 festgelegt. Mit der Überzeichnungsquote wird auch der Emissionspreis bekannt gegeben. Je größer die Überzeichnung der neuen Aktie ist, desto höher ist die Erwartung in die zukünftige Kursentwicklung dieser Aktie.

Bei einer Überzeichnung und Zuteilung können sich kleine Stückelungen ergeben, die das Verhältnis von Kosten zum Aktienpreis unattraktiv werden lassen.

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