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Donnerstag, Juli 3, 2025
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– Finanzlexikon

Die so genannte Rückbürgschaft ist ein Instrument zu Risikoabsicherung bei der Vergabe von Krediten und Darlehen.
In diesem Fall tritt neben dem eigentlichen Bürgen ein zusätzlicher zweiter Bürge in Aktion (der so genannte Rückbürge), welcher gegenüber dem Hauptbürgen im Falle eines Zahlungsausfalls des Schuldners bürgt. Kann der Schuldner also seine Schuld zum Beispiel gegenüber einer Bank nicht begleichen und der Bürge muss daraufhin die Schuld begleichen, wird er dieses Kapital später vom Schuldner zurückfordern wollen.
Kann der Schuldner jedoch beispielsweise aus Gründen einer Insolvenz diese Schuld nicht mehr begleichen, kann sich der Bürge beim Rückbürgen dieses Kapital wiederholenden. Rückbürgen sind in der Regel aber keine Privatpersonen oder Unternehmen, sondern in den meisten Fällen Organe der öffentlichen Hand.

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