Unter dem Finanzbegriff Prolongation ist allgemein die Verlängerung eines befristeten Vertrages nach Ablauf des vereinbarten Termins zu verstehen. Der Begriff betrifft sowohl Geldanlageverträge als auch Kreditverträge.
Typisches Beispiel ist die Prolongation bei der Geldanlage Termingeld. Generell prolongiert die Bank die Termingeldanlage automatisch um dieselbe Anlagedauer jedoch zum aktuellen Zinssatz, falls der Kunde sie nicht rechtzeitig, üblicherweise spätestens zwei Wochen vor Fälligkeit, kontaktiert und ihr Weisungen gibt. Eine Prolongation kann dabei auch auf Kundenwunsch erfolgen, wobei der Kunde eine andere Laufzeit wählen kann.
Ein Beispiel für Prolongation im Kreditwesen ist die Anschlussfinanzierung bei Immobiliendarlehen. Nach Ablauf der vereinbarten Zinsbindung bekommt der Kreditnehmer vom Kreditinstitut ein Prolongationsangebot. Sagt ihm das Angebot nicht zu, müssen Kreditnehmer und Kreditgeber gemeinsam sämtliche Kreditkonditionen der Anschlussfinanzierung (vor allem Zinsbindung und Tilgung) neu verhandeln.
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