Das Sondervermögen ist im Bereich öffentlicher Haushalte ein extra aufgeführter unselbständiger Bestandteil, der durch eine Satzung, oder per Gesetz festgelegt wurde.
Es gibt Sondervermögen in den Kommunen, bei den Ländern, oder im Bundeshaushalt.
Für das Sondervermögen müssen extra Haushalts-, oder Wirtschaftspläne erstellt werden.
In den Kommunen zählen zum Beispiel die kommunalen Eigenbetriebe zum Sondervermögen, was extra behandelt und abgerechnet wird.
Es gibt auch im Finanzbereich Sondervermögen. Dazu zählt zum Beispiel in einer Investmentgesellschaft das Kapital der Anleger. Es ist extra vom Vermögen der Gesellschaft zu führen und abzurechnen.
Auch eine Stiftung kann Sondervermögen einrichten. Es unterliegt damit anderen Bedingungen als der Rest des Stiftungskapitals.
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