Die Kreditsicherheit ist eine effektive Maßnahme seitens des Gläubigers, die die Wahrscheinlichkeit über die Inanspruchnahme seines Rechtes erhöht. So kann entweder der Schuldner oder eine andere unabhängige Person die entstandenen Schulden des Kredits abbezahlen. Hat der Kreditnehmer im zweifelsfall überhaupt keine Möglichkeit mehr seiner Leistungspflicht gegenüber dem Kreditgeber nachzukommen, so darf mit sofortiger Wirkung auf dessen Vermögensgegenstände zugegriffen werden.
Die Kreditsicherheit wird nun in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt. Zum einen gibt es die Personensicherheit, wie z.B. die Bürgschaft. Und zum anderen noch die Sachsicherheit, zu der das Pfandrecht, die Sicherungsübereignung und die Hypothek gehören. Welche der beiden Möglichkeiten am Ende ausgewählt werden, entscheiden Kreditgeber und Kreditnehmer während eines Vertrags.
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