Als Konsumentendarlehen wird ein Bankkredit bezeichnet, der von einem Verbraucher zwecks der Finanzierung eines Konsumgutes aufgenommen wird.
Konsumentendarlehen sind in der Regel nicht grundpfandrechtlich besichert und werden durch das Einkommen des Kreditnehmers gedeckt. Die Darlehen werden in den meisten Fällen annuitätisch getilgt. Die Zinsen von Konsumentendarlehen richten sich nach den kapitalmarktabhängigen Refinanzierungskosten der Bank sowie nach der persönlichen Bonität des Kreditnehmers, die durch eine Eigenauskunft sowie Datenbestände von Wirtschaftsauskunfteien bemessen wird. Konsumentendarlehen können grundsätzlich zu jedem Zweck aufgenommen werden und zur Finanzierung von Unterhaltungselektronik genauso dienen wie zur Bezahlung einer Urlaubsreise.
Zur Aufnahme ist in der Regel ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erforderlich.
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