Grunderwerbsnebenkosten – Kosten, die beim käuflichen Erwerb von Grundstücken neben dem Kaufpreis entstehen. Zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen: Kosten der notariellen des Grundstückskaufvertrages, hierzu gehören nicht entstehende Kosten der Grundpfandrechtsbestellung in Höhe von +/- 1% des Kaufpreises, Gerichtskosten für die Änderungen im Grundbuch in Höhe von +/- 0,5% des Kaufpreises, Grunderwerbsteuer auf der Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz in Höhe von z.Zt. 3,5% des Kaufpreises, evtl. Maklercourtage in Höhe von 3 bis 5 % (jedoch nur, wenn sie vertraglich vereinbart waren), Kosten , sofern das Grundstück vermessen werden muss. Zu den Grunderwerbsnebenkosten zählen nicht Erschließungsbeiträge, Kosten von Baugrunduntersuchungen oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Bodenordnung oder der Ermittlung des richtigen Grundstücks entstehen.
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