Eine Firma oder eine Person wird als Bankrott bezeichnet, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Ausstehende Rechnungen oder laufende Ausgaben, können nicht mehr beglichen werden. Hier bei ist auch der Kredit, der besteht, oftmals schon ausgeschöpft und das eigene Kapital wird von den Ausgaben gedeckt.
Wenn beispielsweise Vermögen, im Falle eines Insolvensverfahrens beiseite geschafft werden, ist dies strafbar und kann mit Freiheitsstrafe geahndet werden. So darf nicht verheimlicht werden, dass die Person oder die Firma Bankrott ist und muss alles offen legen und eine Übersicht und und eine Einsicht in den Vermögensstand ermöglichen. Geschieht dies mit Vorsatz nicht, wird dies ebenfalls vor Gericht bestraft.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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