Ein Begriff aus dem Risikomanagement bei der Vergabe von Krediten. Nach der so genannten Basel II Vereinbarung ist vorgeschrieben, dass die Kreditnehmer jeweils in Bonitätsklassen zu unterteilen sind. In welche Bonitätsklasse der Kreditnehmer eingeordnet wird, wird durch ein so genanntes Rating seitens der Bank ermittelt.
Der Kreditnehmer muss dann den Zinssatz bezahlen, der für seine Bonitätsklasse vorgesehen ist. Bevor diese Regelung in Kraft trat, waren die Zinssätze in der Regel einheitlich festgelegt, so dass auch Unternehmen mit besonders guter Bonität zum Teil sehr hohe Zinssätze zahlen mussten, mit denen sie die Kosten für Kredite für Unternehmen mit schlechterer Bonität mit finanzierten. Dies betraf besonders mittelständische Unternehmen in Deutschland und brachte teilweise große Probleme mit sich. Durch die neue Regelung sollen solche sozialen Ungerechtigkeiten verhindert werden
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