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Donnerstag, Juni 19, 2025
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Erbrecht – Schenkung

 

    

Schenkung 

Eine Schenkung ist eine Möglichkeit, einer anderen Person schon zu Lebzeiten eine Zuwendung zukommen zulassen. Beachtet werden muss dabei aber, dass sich dieser Teil der finanziellen Unterstützung auch im Erbrecht bemerkbar machen kann. Entscheidend kann hier nicht nur die Höhe der Schenkung sein, sondern auch die Form, wie sie übertragen worden ist.
Damit sie für das Erbrecht auch angerechnet werden kann, ist es zwingend so zu handhaben, dass sich Schenker und auch Beschenkter bei der Übergabe des Geldes spätestens darüber unterhalten, dass dieser Betrag quasi dem Erbe vorgestellt wird. Vor allem bei Familien, in denen mehrere Kinder sind, die Eltern aber nur eine Sache haben, die auch hochwertig vererbt werden kann, wie die eigene Immobilie. Das eine Kind würde dann die Immobilie vererbt bekommen und dem anderen Kind soll dann schon vorher eine Unterstützung gegeben werden, etwa damit es sich selber eine Immobilie kaufen kann. Die Schenkung kann hier eingesetzt werden, damit dieses Kind dann nach dem Tod der Eltern nicht auch noch Ansprüche an der Immobilie geltend macht. Denn sonst wäre es ja doppelt „beschenkt“ worden. Die Erblasser sollten dieses also mit der Person, die die Schenkung erhalten soll, genau durchsprechen. Ein Testament aufzusetzen, in dem dieses alleinig vermerkt ist, ist nicht ausreichend. Auch das andere Kind als Alleinerbe einzusetzen würde bedeuten, dass auch noch ein Pflichtteil an dem Erbe zustehen würde, wenn dieses nicht geklärt wird.

Eine Schenkung kann einen steuerlichen Vorteil bringen. Denn hier wird eine 10 Jahres Grenze eingeräumt, innerhalb derer Schenkungen dazu führen können, dass sie steuerlich begünstigt angesehen werden. Eine Schenkung kann im Abstand von 10 Jahren erneut an die gleiche Person gemacht werden und auch dann werden die Freibeträge, die bei der Schenkung anfallen, erneut genutzt werden können.

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