Testamentauflagen Ein Testamenterlasser kann damit seine Wünsche auch nach dem Tod umgesetzt werden, sein Erbe an bestimmte Auflagen binden. Diese, und das sollte jeder Erblasser beachten, sind aber auch nur in Maßen auch bindend, damit das Testament auch eine Gültigkeit hat. Die Einhaltung der Auflagen kann nämlich nur dann, wenn ein Testamentvollstrecker eingesetzt wird, auch beaufsichtigt werden. Anders sieht es bei Vereinbarungen im Testament aus, die an ein Ereignis gebunden sind. Hier kann sogar rechtlich dafür gesorgt werden, dass eine Umsetzung erfolgt. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn der Verstorbene in seinem Letzten Willen angibt, dass der Enkelsohn, wenn er sein Studium beginnt, vermacht bekommen soll. Dieses ist ein rechtsbindendes Ereignis, welches auch den Bezugsberechtigten erlaubt, dann dieses einzuklagen. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |