Schenkung anrechnen Sich frühzeitig über die Bedeutung der Schenkung zu informieren, ist von daher für alle die verschenken und vererben möchten, unerlässlich. Neben dem genauen Wortlaut, wie es zu der Schenkung gekommen ist, ist auch die Höhe ausschlaggebend, ob es bei dem Erbe mit angerechnet wird, oder nicht. Ein kleiner Geldbetrag sollte dann auch nicht ausreichend sein, wenn bei der Übergabe dieses als Ersatz für das Erbe bezeichnet wird. Sollte dann im Erbfall das tatsächliche Vermögen deutlich höher sein, dann können alle, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben, auch bei einer bestehenden Schenkung diesen einfordern, beziehungsweise die Differenz dazu. Den Menschen, die eine Schenkung machen, sollten sich auch immer den Betrag dokumentieren und wenn möglich auch gegenzeichnen lassen. Diese Quittung kann noch einen großen Stellenwert bekommen, wenn es Streitigkeiten über das Erbe geben wird. Oft sind es die Erben untereinander, die sich das Leben schwer machen, denn keiner gönnt dem anderen auch nur einen Cent mehr aus dem Vermögen des Verstorbenen. Ist es dann aber, wie bei einer Schenkung nicht genau sicher, welcher Betrag auch tatsächlich bezogen worden ist, dann helfen Belege, die auch dem Testament beigefügt werden sollten, damit alle sehen, welcher Anspruch bereits abgegolten ist und ob eine Restforderung noch aus dem Erbe beglichen werden muss. Eine Schenkung über einen nur geringen Wert führt immer wieder dazu, dass auch aus dem Erbe noch ein Anspruch geltend gemacht werden kann, und sei es nur die Aufstockung zu dem Pflichtteil. Oft sind geringe verschenkte Beträge auch seitens des Nachlassgerichtes gar nicht als Schenkung in dem Sinne erfasst, sie gelten eher als eine Zuwendung, die dann bei einem Erbe nicht berücksichtigt werden muss. Die Maximalhöhe hierfür ist aber Auslegungssache der Gerichte. Hier kann auch die Höhe des Gesamterbes berücksichtigt werden und dieses dann in ein Verhältnis gesetzt werden. Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass eine Schenkung innerhalb der Familie vielleicht vor Streitigkeiten schützen kann, aber sicher ist dieses nicht. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |