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Freitag, März 29, 2024
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Erbrecht – Privattestament

Das Privattestament ist die Form des Testamentes, bei der auf die Zusammenarbeit mit einem Notar verzichtet wird. Die Person erstellt das Testament eigenhändig und bewahrt es auch nicht bei dem Notar auf. Damit dieses Testament auch nach der Testamentseröffnung nicht für ungültig erklärt werden kann, ist es sehr wichtig, dass hier die Vorgaben in der Form und auch in der Fassung eingehalten werden. Im Zweifel sollte immer der Weg über den Notar gesucht werden, denn es ist sehr viel sicherer, dass das Erbe auch nach dem eigenen Willen umgesetzt werden kann und nicht durch die Erben angefochten werden kann. Auch wenn hierdurch hohe Kosten entstehen können.

Formvorschrift Privattestament

Das Privattestament kann auf einem ganz neutralen Blatt Papier geschrieben werden und es muss auch handschriftlich verfasst werden. Ein per PC oder Schreibmaschine verfasstes Dokument ist nicht erlaubt, es würde bei der Testamentseröffnung gleich für ungültig erklärt werden, sodass hier sofort die gesetzliche Erbfolge eintreten würde. Im weiteren ist es sehr wichtig, dass das Testament den Namen und die Unterschrift des Erblassers aufweist. Nur so kann auch im nachhinein noch zugeordnet werden, dass es sich bei dem aufgesetzten Testament auch wirklich um das der verstorbenen Person handelt. Die Unterschrift sollte dabei so verwendet werden, wie sie sonst auch immer genutzt wird, sodass auch eine Unterschriftenkontrolle den Beweis liefern kann, wenn Zweifel an der Echtheit des Testamentes auftreten. Für die Einhaltung der Form ist es noch sehr wichtig, dass der Verfasser hier den genauen Tag, mit Datum und Zeitangabe nennt, wann das Testament verfasst worden ist. Dieses ist der Beweis, dass der Erblasser auch in einem Zustand war, indem das Testament nach dem eigenen Willen auch entstanden ist. Zum anderen sind Ort und Datum wichtig, damit ein früher aufgesetztes Testament durch das neuere außer Kraft gesetzt werden kann. Ein Testament, welches mehrere Seiten umfasst, sollte auf jeder Seite unterschrieben werden.

Daneben ist es auch sehr wichtig, dass in dem Privattestament die Sprache so gewählt wird, dass es nicht zu Zweifeln kommen kann. Es sollte auf eine Umgangssprache verzichtet werden und es sollten ggf. auch einzelne Bereiche, die das Testament umfasst, genau erklärt werden. So sind Unklarheiten ausgeschlossen.

Bei einem Privattestament ist es sehr wichtig, dass es gefunden wird. Daher ist das Aufbewahren in den eigenen vier Wänden vielleicht nicht der sicherste Ort. Beim zuständigen Amtsgericht aber kann es aufbewahrt werden und dort ist es dann auch gleich an der richtigen Stelle. Dafür bekommt man eine Quittung, die dann, wenn das Testament abgeholt wird auch genutzt werden muss. Ohne diesen Abholschein kann das Testament nicht ausgelöst werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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