Bankenregulierung durch Basel III
Neuerungen bzgl. des Kapitals
Hinsichtlich des Eigenkapitals der Banken werden umfassende Neuregelungen vorgenommen, denn ein wichtiger Punkt der Bankenkrise war das minderwertige Eigenkapital der Institute. Aus diesem Grund möchte man sich zukünftig nur noch auf einen bestimmten Bereich des Eigenkapitals konzentrieren, das so genannte Kernkapital.
Das Kernkapital an einem Beispiel:
Bei Banken, die der Rechtsform der Aktiengesellschaft unterliegen, setzt sich das Kernkapital aus dem Gesellschaftskapital und den Gewinnrücklagen zusammen. Eine Fokussierung auf das Kernkapital soll größere Sicherheit beim Finanztransfer bieten. Zudem soll das Eigenkapital durch verschiedene Maßnahmen gestärkt werden, zu diesen Maßnahmen zählt auch eine Veränderung der Tier-Klassifikationen, die die eines Kreditinstitutes bewertet. So wird beispielsweise Hybridkapital mit Rückzahlungsanreizen nicht mehr als Kapital der Kategorie Tier 1 akzeptiert werden unter Basel II konnten dieser Art des Kapitals noch bis zu 15 % zufallen, für die Tier 2-Klassifikationen sonnen internationale Standards statt der bisherigen nationalen Richtlinien in Kraft treten und die Kapital-Klassifikation Tier 3 soll gänzlich abgeschafft werden. In Zukunft soll dem Anteil an Eigenkapital, der nur dann verfügbar ist, wenn die Bank liquide ist, weniger Bedeutung zugemessen werden.
Auch hinsichtlich der Risikodeckung des Kapitals wird es verschiedene Änderungen geben, die sich auf drei Säulen stützen. Säule 1 sieht dabe eine Erhöhung der Kapitalanforderungen hinsichtlich -, aber auch der Marktrisiken und zudem eine komplexere Verbriefung vor. Mit Säule 2 sollen die Richtlinien für die Überprüfungsprozesse durch die Bankenaufsicht erhöht und verbessert werden, Säule 3 fordert erhöhte Standards hinsichtlich der Offenlegung. Des weiteren sollen im Zuge einer verbesserten Risikodeckung die Bestimmungen für das Handelsbuch überarbeitet werden, die Kapitalanforderungen für Gegenparteiexposures erhöht werden sowie die Prozyklität und die Anreize zur Abwicklung von OTC-Verträgen und die aktuell sehr hohe Abstützung auf Ratings für Banken reduziert werden.
Ein weiterer wichtiger Reformpunkt hinsichtlich des Eigenkapitals von Banken wird die Einführung einer Verschuldungsgrenze sein, durch die das Risiko eines so genannten destabilisierenden Schuldenabbaus gesenkt werden soll, diese Grenze soll jedoch erst ab 2018 verbindlich gelten, ab 2015 soll der Grad der jeweiligen Verschuldung unter Berufung auf die 3. Säule offengelegt werden. In der Zwischenzeit soll eine Übergangsregelung gelten, die die Bilanzsumme auf das 33,3-fache des Kernkapitals begrenzt. Das Kernkapital ist dabei einer Tier 1-Quote von 3 % zuzuweisen.
Auch die Reduktion der Prozyklität und die Stärkung von antizyklischen Puffern zählen zu den Neuerungen von Basel III. Konkret bedeutet das, dass neu eingeführte Kapitalerhaltungspuffer dafür sorgen sollen, unerwartete Verluste aufzufangen im Gegenzug dazu sollen die Eigenkapitalpuffer diese unerwartete Verluste absorbieren. Enorm fallende Aktienkurse könnten somit zum Beispiel besser gehandhabt werden und würden nicht zwangsläufig zu einer hohen der Banken führen.
Letztlich möchte Basel III erreichen, dass einer übermäßigen Vernetzung verschiedener Banken untereinander entgegengewirkt werden kann. So soll es es etwa Kapitalanreize für Banken geben, die OTC-Derivatsgeschäfte bei zentralen Gegenparteien abschließen, die Kapitalanforderungen sollen zudem für Handels- und Derivatsgeschäfte, Verbriefungen, außerbilanzielle Geschäfte und auch für Internetbankgeschäfte erhöht werden.
Änderungen bzgl. der Liquidität
Eine gesicherte Liquidität ist die Basis eines stabilen Marktes, der nicht von Einbrüchen bedroht wird. Verschlechtert sich die Liquidität, so können sich für die Banken damit Schwierigkeiten der Refinanzierung ergeben die Zentralbanken müssen dann greifen und liquiditätszuführende Maßnahmen einleiten. Um diesem Vorgehen entgegenzuwirgen, sieht Basel III neue Prinzipien zum Management von Liquidität und der entsprechenden Überwachung vor. Dazu werden zwei neue Mindeststandards eingeführt: Zum einen die Liquidity Coverage Ratio (LCR), mit der gewährleistet werden soll, dass die Liquidität globaler Banken ausreichend ist, um in einem Stressszenario die regulären Barabgänge einen Monat lang aufrecht erhalten bzw. kompensieren zu können. Zudem soll mit dem LCR sichergestellt werden, dass die Banken qualitativ hochwertige Anlagen halten, die sie Krisenzeiten verkauft werden können. Der zweite Mindeststandard ist die Net Stable Funding Ratio (NSFR), die verhindern soll, dass Banken sich übermäßig auf kurzfristige Finanzierungsquellen stützen.
Fazit
Basel III umfasst eine ganze Reihe von Reformen, mit der zukünftigen Krisen vorgebeugt werden soll. Das Fehlverhalten, das zu der aktuellen Finanz- und Bankenkrise geführt hat, wurde dabei als Grundlage betrachtet, um Verbesserungen für die Zukunft vorzunehmen und somit hohen Ausfällen und liquiditätszuführenden Maßnahmen durch die Zentralbanken vorbeugen und ihnen entgegenwirken zu können.
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