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Freitag, April 19, 2024
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Erbrecht – Erbschaftssteuer allgemeines

 

    

Erbschaftssteuer allgemeines 

Grundsätzlich gilt, für alles Geerbte muss auch die Erbschaftssteuer gezahlt werden. Um dieses Gesetz, welches im Erbrecht verankert ist, kommt keiner umhin. Egal, was dabei zu dem Erbe zählt, alles, was auch nur aus dem Nachlass einer verstorbenen Person in den Besitz einer anderen Person nach dem Tod wechselt, unterliegt der Steuerpflicht. Doch nicht nur nach dem Tod Vermachtes unterliegt der Erbschaftssteuer, auch zu Lebzeiten gemachte Schenkungen müssen laut Gesetz ordnungsgemäß versteuert werden. Dieses ist ein Faktor, den viele nicht beachten, und sie denken sich, dass mit der Schenkung zu Lebzeiten die Erbschaftssteuer umgangen werden kann. Dieses ist aber nicht so. Gleiches gilt für die Erbverträge und auch dem Vermächtnis. Auch hier werden, wie bei dem „normalen“ Erbe auch die Finanzämter die Hände aufhalten und auf die Steuereinnahmen drängen.

Die Höhe der Steuer ist allerdings beeinflussbar. Jedoch werden hier viele einzelne Punkte zugrunde gelegt, sodass keiner pauschal sagen kann, dass das Erbe zu X Prozent besteuert wird. Da das Erbrecht mit der Erbschaftssteuer eine sehr kniffelige Angelegenheit ist, sollten sich die Erben hier an einen Rechtsanwalt oder auch an den Steuerberater wenden, denn nur diese können sagen, wie sich trotz des Erbes noch Steuern sparen lassen können. Zugrunde gelegt wird zum einen die Höhe des Erbes. Hierbei spielen aber auch die bestehenden Verbindlichkeiten auf dem Erbe eine Rolle, denn so können sich die positiven Einkünfte sinken lassen, da eine Hypothek auf einer Immobilie, zum Beispiel, dann den eigentlichen Wert mindert. Aber auch dann, wenn neben dem Erbe auch eine Schuld an die Erben übertragen wird, kann dieses zu einem Steuervorteil führen. Neben der Höhe des Erbes ist auch der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend, in welcher Höhe die Steuern dann anfallen werden, denn hier werden die Steuerklassen für die Erbschaftssteuer festgelegt. Die nahen Verwandten, wie die Kinder zahlen deutlich weniger an Steuern, sie gehören zu Steuerklasse I, wie es die entfernten Verwandten, hier wird dann noch einmal unterteilt, Steuerklasse II für Eltern, Großeltern und Geschwister und Steuerklasse III für alle anderen, auf ihr Erbe zahlen müssen. Die Einteilung in die Steuerklassen in der Kombination mit der Höhe des Erbes gibt an, welche Steuern auf das Erbe zu zahlen sind. In allen Steuerklassen werden Freibeträge bereitgestellt, die aber auch nur dann genutzt werden können, wenn das Erbe auch angezeigt ist. Je niedriger die Steuerklasse ist, umso höher wird der Freibetrag festgesetzt. Auch nach der Art des Erbes werden viele Freigrenzen gegeben.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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