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Aufsichtsrat – Kredit und Finanzlexikon

Der Aufsichtsrat ist ein Gremium, dassdie Arbeit von Vorständen einer Kapitalgesellschaft, beispielsweise einer Aktiengesellschaft kontrolliert.
Um diese Aufgaben wahrzunehmen, können bestimmte Entscheidungen der Geschäftsführung von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig gemacht werden, darunter der Verkauf oder Kauf von Unternehmensteilen.
Zu den zusätzlichen Aufgaben und Pflichten eines Aufsichtsrates gehört unter anderem die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Festsetzung der Vorstandsgehälter sowie die Prüfung der Konzern– und Jahresabschlüsse. In Deutschland setzt sich der Aufsichtsrat aus Vertretern der Anteilseigner sowie aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Die Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat besteht in anderen Ländern jedoch nicht.
Ein Aufsichtsrat besteht aus mindestens 3 und maximal 21 Mitgliedern. Aufsichtsräte tagen regelmäßig, kommen aber auch bei besonderen Entscheidungen außerordentlich zusammen. Die Tätigkeit der Aufsichtsratsmitglieder wird entsprechend der Vereinbarungen finanziell vergütet.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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