Das wird auch Grundkapital oder Norminalkapital genannt und wird über die Ausgabe von Aktien beschafft. Es ist Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Das Grundkapital ergibt sich aus dem Nennwert sämtlicher Aktien und ist in der Bilanz als gezeichnetes Kapital auszuweisen.
Die Höhe des Aktienkapitals wird in der Satzung festgelegt und muss mindestens 50.000 Euro betragen. Wird das Kapital in bar eingezahlt, ist wenigstens ein Viertel des Kapitals aufzubringen. Das Grundkapital und die Aktien müssen auf einen Nennbetrag in Euro lauten.
Deutsche Aktiengesellschaften können somit kein Aktienkapital in fremder Währung ausweisen. Die Aktionäre sind nur mit ihren Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital am Unternehmen beteiligt. Sie müssen nicht darüber hinaus persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
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