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KfW-Startgeld: Finanzierung für Gründer – Kredit & Finanz-Ratgeber

KfW-Startgeld: Finanzierung für Gründer
Tipp von Redaktion am 21. Dezember 2008

Existenzgründungen können an vielerlei Umständen scheitern. Eine der häufigsten Ursachen für den geplatzten Traum von der Selbstständigkeit ist eine mangelhafte Kapitalausstattung: Bei einer zu geringen Kapitaldecke kann bereits ein einziger größerer Zahlungsausfall das Aus für das gesamte Vorhaben bedeuten. Die meisten Gründer und Jungunternehmer sehen sich bei der Suche nach einer geeigneten Finanzierung allerdings einer beinahe chronischen Verweigerungshaltung der Banken gegenüber: Den Kreditinstituten ist das Risiko, das mit den Krediten verbunden ist, schlicht zu hoch, so dass selbst zu sehr hohen Zinsen meist gar kein Darlehen ausgereicht wird.
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert Unternehmensgründungen und trägt damit dem politischen Ziel eines höheren Wirtschaftswachstums Rechnung. Die KfW stellt Personen, die eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz gründen möchten sowie Unternehmen, die noch nicht länger als drei Jahre am Markt sind, mit dem Startgeld ein aussichtsreiches Programm zur Verfügung. Grundsätzlich werden alle Vorhaben gefördert, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg versprechen. Selbst Gründungen, die als Nebentätigkeit konzipiert sind, werden durch das Programm gefördert, wenn die Tätigkeit mittelfristig zum Haupterwerb anwachsen soll.
Mit dem Startgeld können Investitionen bis zu 50.000 Euro finanziert werden, wobei nach Abzug der Eigenmittel 100 Prozent der förderfähigen Kosten über das Programm abgedeckt werden. Neben Grundstücken und Gebäuden können auch Maschinen und Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung finanziert werden. Die Sicherheiten müssen Kreditnehmer individuell mit der Hausbank vereinbaren, wobei die KfW dieser eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 Prozent gewährt.
Die Laufzeit des Kredites kann sich auf bis zu 10 Jahre erstrecken, wobei eine Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit hinweg besteht. Nach maximal zwei tilgungsfreien Anlaufjahren erfolgt die Tilgung in Annuitäten. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent und Sondertilgungen sind zu jedem Zeitpunkt möglich.
Fazit: Insbesondere für Gründungen im Dienstleistungsbereich stellt das Startgeld ein außerordentlich gutes Finanzierungsinstrument dar. Die Zinsen sind mit knapp sieben Prozent im Jahr nicht sonderlich hoch und ermöglichen – ein tragfähiges Konzept vorausgesetzt – einen profitablen Geschäftsbetrieb.
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