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Gewerbeanmeldung – Kredit & Finanz-Ratgeber

Gewerbeanmeldung
Tipp von Redaktion am 11. Februar 2009

Bevor Sie sich selbstständig machen und Waren oder Dienstleistungen mit Gewinn verkaufen, fordert die deutsche Gesetzgebung die Anmeldung eines Gewerbes. Zuständig dafür ist fast immer Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Der gesamte Vorgang kann innerhalb weniger Minuten erledigt werden und erfordert keine besondere Vorbereitung.
Das Einzige, was Sie zur Anmeldung eines Gewerbes brauchen, ist ein gültiger Personalausweis. Mit diesem sprechen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung vor und bitten um die Anmeldung eines Gewerbes. Dazu halten die Behörden entsprechende Formulare bereit, welche entweder vom Gründer selbst an Ort und Stelle ausgefüllt werden müssen, oder aber ein Beamter übernimmt dies für Sie.
Das Formular ist standardisiert und erfordert hauptsächlich folgende Angaben:
– Ihre persönlichen Daten, das heißt Vor- und Nachname, Straße, Wohnort, sowie eine Telefonnummer.
– Der Beginn der gewerblichen Tätigkeit.
– Die Art des Gewerbes.
– Die Zahl der Mitarbeiter bei der Gründung.
Hier ein paar Tipps zum richtigen Ausfüllen der Gewerbeanmeldung:
Bei der Art des Gewerbes wird nach der genauen Tätigkeit gefragt, die Sie zukünftig selbstständig ausüben. Hierbei sollten Sie versuchen, eine möglichst weitläufige bzw. allgemeine Bezeichnung für Ihr Gewerbe zu finden. Andernfalls müssen Sie bei jeder späteren Änderung in Ihrem Produktsortiment oder bei Ihrer Dienstleistung die Gewerbeanmeldung wieder entsprechend abändern. Das ist jedes Mal mit Umständen und neuen Gebühren verbunden.
Ein Beispiel: Sie möchten im Internet CDs, Filme und Software per Versandhandel verkaufen. In diesem Fall wäre es schlecht, die genauen Warengruppen (also Filme, Musik-CDs, Software) in der Gewerbeanmeldung anzugeben. Versuchen Sie stattdessen eine allgemeine Bezeichnungen wie "Internethandel mit erlaubnisfreien Waren aller Art" zu wählen. „Versuchen“ deshalb, weil manche Gemeindeverwaltungen dies nicht zulassen und möglichst genaue Angaben zur zukünftigen Tätigkeit fordern. Wenn Sie jedoch nett mit dem betreffenden Beamten sprechen und ihm klarmachen, dass Ihr genaues Warensortiment noch nicht zum jetzigen Zeitpunkt feststeht, wird er sicher Verständnis dafür haben und Ihnen eine allgemeinere Bezeichnung in die Gewerbeanmeldung eintragen.
Genau aufpassen sollten Sie bei der Frage zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit. Das hier einzutragende Datum sollte wenn möglich mit dem Tag der Gewerbeanmeldung übereinstimmen, oder aber in naher Zukunft liegen. Auf keinen Fall sollten Sie ein zurückliegendes Datum eintragen, da hier Probleme mit dem zuständigen Finanzamt entstehen können. Ein zurückliegendes Datum heißt dann soviel wie: Sie haben in der Vergangenheit schon selbstständig gearbeitet, ohne sich dafür entsprechend anzumelden. Vermeiden Sie das in jedem Fall!
Nachdem sie alles ausgefüllt und die Gewerbeanmeldung unterschrieben haben, ist die Gewerbeanmeldung so gut wie abgeschlossen. Die Gemeindeverwaltung wird nun noch einen Betrag von 20 bis 40 Euro fordern, welcher den Verwaltungsaufwand decken soll. Anschließend bekommen Sie ein abgestempeltes und unterschriebenes Exemplar Ihrer Gewerbeanmeldung ausgehändigt.
Herzlichen Glückwunsch – per Gesetz sind Sie nun selbstständig!
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