Als Schlangenhandel bezeichnet man eine, laut der Deutschen Börsenordnung untersagte Vorgehensweise, mit der neue, stark vom üblichen Markt abweichende Geld– oder Briefkurse festgelegt werden können.
In der Folge kann der Initiator des Schlangenhandels die entsprechenden Werte besonders günstig in großen Mengen kaufen, da er ja vorher die Kurse entsprechend manipuliert hat. Um diesen Umstand zu erreichen, sucht der Schlangenhändler gezielt nach Titeln, für die noch kein Kurs verfügbar ist.
Wie bereits erwähnt, ist ein solches Vorgehen in Deutschland strafbar und kann mit Geld- oder sogar Gefängnisstrafen geahndet werden. Da die Aufsichtsbehörden in den letzten Jahren die Märkte gezielt in Hinblick auf den Schlangenhandel überwachen, ist dieser deutlich seltener geworden, von Zeit zu Zeit aber immer noch anzutreffen.
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