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Pacht – Finanzlexikon

Im Rahmen eines Pachtvertrages verpflichtet sich der Pächter, dem Eigentümer eines Vermögensgegenstandes, wie zum Beispiel einem Grundstück, eine vereinbarte Geldsumme zu zahlen.
Im Gegenzug erhält der Pächter das Recht, den Gegenstand zu nutzen und darüber hinaus auch Erträge, die er durch die Nutzung des Gegenstandes erwirtschaftet, zu behalten. So kann ein Landwirt beispielsweise ein Stück Land pachten und darauf Getreide anbauen. Das Getreide gehört anschließend dem Pächter und kann von ihm verlauft werden. Der Verpächter ist nicht an eventuellen Gewinnen beteiligt, sondern wird durch die Zahlung der vereinbarten Pacht vollständig entschädigt.
Gepachtet werden besonders häufig Grundstücke.

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