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Dienstag, April 16, 2024
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Wandelanleihen – Convertible Bonds – Ratgeber Finanzen

Wandelanleihen – Convertible Bonds

Als Wandelanleihen, oder im Englischen als Convertible Bonds, werden verzinsliche Wertpapiere bezeichnet, die von Anteilsgesellschaften herausgegeben und mit einem Nominalzins versehen werden. Die Besonderheit der Wandelanleihen besteht jedoch darin, dass Verbraucher damit die Möglichkeit geboten wird, sie innerhalb einer bestimmten Frist und zu klar definierten Konditionen in Aktien umzuwandeln, wobei es die jeweiligen Wandelanleihen in Aktien des gleichen Emittenten gewandelt werden. Besteht die Möglichkeit, die Anleihen in Aktien eines dritten Emittenten wandeln zu lassen, so spricht man nicht von Wandel-, sondern von Umtauschanleihen. Der Nominalzins der Wandelanleihe liegt dabei meist unter dem Marktzins. Damit Kursunterschiede der Wandelanleihen zu den späteren Aktien ausgeglichen werden können, legt die emittierende Gesellschaft bestimmte Wandelverhältnisse fest. Die Aktionäre der emittierenden Gesellschaft haben zudem immer ein Bezugsrecht auf Wandelanleihen inne, da sie dem Angebot solcher Anleihen zuvor erst einmal zustimmen müssen. Hat der Verbraucher seine Anleihe während der Laufzeit nicht in Aktien umwandeln lassen, so werden die Schuldverschreibungen zu diesem Zeitpunkt getilgt. Den Emittenten ist es jedoch möglich, eine Wandlungspflicht festzusetzen, so dass die Schuldverschreibungen nicht getilgt werden können, sondern die Wandelanleihen am Ende der Laufzeit automatisch und verpflichtend in Aktien umgewandelt werden.

Chancen und Risiken für Anleger und Emittenten

Wandelanleihen bergen eine ganze Reihe von Vorteilen, gleichzeitig aber auch einige Nachteile – und das sowohl für die Anleger als auch für diejenigen, die Anleihen anbieten möchten.

Anleger können dabei beispielsweise den Vorteil genießen, der aus der Kombination aus festem Ertrag vor dem Umtausch und den zu erwirtschaftenden Dividenden nach dem Umtausch entsteht. Zudem können sie davon profitieren, wenn der Aktienkurs steigt, denn damit steigt auch der Kurs der Wandelanleihe an. Damit geht auch ein möglicher Umtauschgewinn einher, wenn der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Umwandlung besonders günstig steht. Sicherheit wird den Anlegern in den meisten Fällen vor allem dadurch geboten, dass Kursverluste gegebenenfalls durch den Rückzahlungsanspruch des Nennwerts ausgeglichen werden können – dieser Anspruch besteht jedoch nur sofern vertraglich keine Pflichtumwandlung vereinbart worden ist.

Auch für Emittenten ergeben sich aus dem Angebot von Wandelanleihen eine Reihe von Vorteilen, so ist allein die Möglichkeit des Umtauschs für viele Anleger ein so großer Reiz, die Anleihen zu erwerben, dass diese in der Regel sehr sicher untergebracht werden können. Zudem werden Gesellschaften, die Wandelanleihen anbieten, meist sehr günstige Konditionen geboten, wenn sie eine beanspruchen möchten. Des weiteren müssen die Gesellschaften nur den Teil der Wandelanleihen tilgen, der nicht in Aktien umgewandelt worden ist, Zinsen hingegen verringern dabei den Gewinn, der versteuert werden muss.

Neben den jeweiligen Vorteilen bestehen natürlich für beide Seiten auch einige Nachteile. So besteht bei den Emittenten immer auch ein gewisses Maß an Unsicherheit darüber, bis zu welchem Punkt das eigene Kapital tatsächlich gesteigert werden kann. Zudem unterliegen sie auch einem bestimmten Kursrisiko, denn wenn sich der Kurs entsprechend schlecht entwickelt, so müssen die Aktien schlimmstenfalls unter Wert ausgegeben werden.

Für Anleger hingegen besteht einer der Nachteile darin, dass auf Wandelanleihe in der Regel niedrigere Zinsen gezahlt werden als auf reguläre Obligationen der Industrie und Wirtschaft. Unterliegen die Anleihen zudem einer Wandelungspflicht, so kann es möglich werden, dass fallende Aktienkurse der entsprechenden kooperierenden Aktie zu größeren Verlusten führen. Vor allem dann, wenn neben der bestehenden Wandelungspflicht zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wandelanleihe ein höherer Nennbetrag für die Aktie errechnet worden ist. Entscheidet man sich also für den Kauf von Wandelanleihen mit Wandelungspflicht, so sollte man das Kursrisiko in jedem Fall bedenken. Letztlich besteht für Anleger auch die Gefahr einer Kapitalverwässerung, die dann zustande kommt, wenn die zuständige Aktiengesellschaft eine erhebliche Kapitalerhöhung durchführt, ehe eine Wandelung vollzogen werden kann. Zum Schutz vor solchen Verwässerungen können Anleger jedoch eine spezielle in den Anleihebedingungen vereinbaren, bzw. wird diese Klausel von vielen Anbieter eingeständig in die Bedingungen aufgenommen.

Das Risiko von Pflichtwandelanleihen

Die sicherere Variante von Wandelanleihen ist für Anleger in jedem Fall die, in deren Bedingungen keine Pflichtumwandlung festgeschrieben wird. Bei Pflichtwandelanleihen sind die Rechte der Investoren nämlich deutlich eingeschränkt, da die Umwandlung der Anleihe in Aktien spätestens nach Ende der Laufzeit erfolgen muss, egal, ob der Kurs gefallen ist oder nicht. Ist der Kurs gefallen, so gehen damit deutliche Renditeverluste für die Anleger einher, während die Emittenten von einer indirekten Kapitalerhöhung profitieren können und zudem eine Kapitalverwässerung stattfindet. In der jüngsten Vergangenheit wurden jedoch vor allem in Deutschland kaum noch Pflichtwandelanleihen ausgegeben.

Sonderform der Wandelanleihen mit internationaler Bedeutung: CoCo-Bonds

CoCo-Bonds sind die Abkürzung des Begriffs der Contingent Convertible Bonds, nach denen eine Forderung vor allem im Zuge der Finanzkrise laut wurde. Dabei handelt es sich um Obligationen, die sobald das Eigenkapital unter eine gewisse, klar definierte Quote fällt, automatisch in Aktien der Emittenten umgewandelt werden. Die Forderung nach diesen sehr speziellen Wandelanleihen entstand dabei, weil die Anleger weiterhin Zinsen erhielten, als einige Banken 2007 kurz vor dem Konkurs standen und deshalb staatliche Hilfe beziehen mussten. CoCo-Bonds sollen dabei in Zukunft ein Instrument dazu werden, die Eingekapitalquote der Banken halten zu können.

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