Der Versicherungsnehmer spart ab dem Beginn seines Versicherungsverhältnisses, also mit Zahlung der ersten Rate, eine Altersrückstellung an. Realisiert wird diese Altersrückstellung durch Beiträge, die – im Verhältnis zum tatsächlichen, aktuellen Gesundheitsrisiko – zu hoch sind.
Dieser Betragsüberschuss wird fest angelegt und verzinst. Steigt mit zunehmendem Alter das Risiko einer Erkrankung, wird die Rückstellung nach und nach aufgelöst. Da die Lebenserwartung der Menschen, ebenso wie die Kosten des Gesundheitswesens, permanent steigt, verlangen die Privaten Krankenkassen seit dem 01.01.2000 bei allen Neuversicherten zusätzlich zum Beitrag einen 10% Zuschlag, der ebenfalls in die Altersrückstellung einfließt.
Dieser Zuschlag wird ab dem 61. Lebensjahr ersatzlos gestrichen, so dass der Eintritt der Rente, der ein verringertes Einkommen zur Folge hat, auch mit einer 10% Verringerung der Beitragszahlungen einhergeht. Somit hat das Älterwerden keineswegs steigende Beitragszahlungen für die Versicherten der Privaten Krankenversicherung zur Folge.
Wer trotz der Alterrückstellungen mit Eintritt der Rente Probleme hat, die monatlichen Beiträge zu entrichten, hat zudem mehrere Möglichkeit die Kosten zu senken. So kann zum Beispiel in einen preisgünstigeren Tarif gewechselt oder aber auf bestimmte Leistungen verzichtet werden. Schon durch den Verzicht auf Einbettzimmer und Chefarztbehandlung oder die Erhöhung des Selbstbehalts, lässt sich die Beitragshöhe um einiges reduzieren.
Ab dem 65 Lebensjahr steht es den Versicherten außerdem frei in den Standarttarif zu wechseln. Sowohl Leistungen als auch Kosten dieses Tarifs entsprechen den gesetzlichen Krankenkassen. Dadurch, dass die bis dahin einbezahlte Altersrückstellung voll angerechnet wird, vermindert sich die Höhe des Beitrags beträchtlich.