Ein Wechselkredit ist die Zahlung von Wareneinkäufen mit einem Handelswechsel. Auf dem Wechsel verpflichtet sich der Käufer (der Wechselbezogene) gegenüber dem Verkäufer (dem Wechselaussteller) zur Zahlung des vereinbarten Betrages zu einem bestimmten Zeitpunkt. Der Vorteil für den Verkäufer liegt darin, dass der Wechsel auch übertragbar ist und er ihn leicht weiterverkaufen kann (z.B. an eine Bank).
Üblicherweise kommt diese Art der Bezahlung nur zum Einsatz, wenn der Käufer nicht über die notwendige Liquidität verfügt und wenn er zudem nur einen geringen Kreditspielraum bei der Bank zur Verfügung hat. Ansonsten wäre es günstiger, den Einkauf gleich zu bezahlen und so den Skontoabzug in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der der Forderung hat der Verkäufer eine hohe Sicherheit. Denn so entfällt im Falle der Nicht-Zahlung die Prüfung der Zahlungsverpflichtung und eine gerichtliche Vollstreckung ist in kurzer Zeit möglich.
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