Das Vergleichswertverfahren ist eines der Verfahren zur Feststellung des Wertes eines unbebauten bzw. mit Immobilien bebauten Grundstückes. Das Verfahren ist in der Wertermittlungsverordnung und den dazu erlassen Wertermittlungsrichtlinien beschrieben. Weitere Wertermittlungsverfahren sind dabei das und das Ertragswertverfahren.
Bei den durch die Kommungen gebildeten unabhängigen Gutachterausschüsse müssen alle Grundstückskäufe im Detail gemeldet werden bzw. der notarielle vorgelegt werden. Diese Ausschüsse verfügen somit über umfangreiches Datenmaterial. In die anonymisierte Kaufpreissammlung können Interessenten Einblick nehmen. Mit diesen Daten erfolgt ein Vergleich von Grundstücken oder Immobilien in gleicher Lage, Größe, Nutzungsart usw.
Durch diesen Vergleich ergeben sich dann Durchschnittswerte, die den Wert der Immobilie im Vergleichwertverfahren darstellen.
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