Ob die PKV für Studenten die optimale Lösung ist, hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Verschiedene Faktoren wie Alter oder Einkommen haben wesentlichen Einfluss auf die Frage, ob die Private Krankenversicherung der gesetzlichen vorzuziehen ist. Grundsätzlich kann zwischen zwölf verschiedenen Konstellationen unterschieden werden, die für oder gegen die PKV für Studenten sprechen.
Ein entscheidender Faktor bei der Wahl der Krankenkasse ist das Alter. Studenten können sich bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Voraussetzung dafür ist – neben dem Alter – aber auch, dass mindestens ein Elternteil Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist. Außerdem darf das monatliche Einkommen des Studenten 350 Euro nicht übersteigen. Verdient der Student mehr als 350 Euro monatlich, stehen noch die Studentische gesetzliche Krankenversicherung und die Private studentische Krankenversicherung offen. Kann man auf die Vorzugsbehandlung der PKV verzichten, sollte man die günstigere gesetzliche Variante wählen. Sind beide Elternteile privat versichert und der Student ist jünger als 25, ist es unerheblich, wie viel monatliches Einkommen der Student hat. Die PKV für Studenten ist dann in jedem Fall günstiger als die gesetzliche Variante.
Zwischen dem 25. und dem 30. Lebensjahr spielt die Anzahl der Fachsemester eine entscheidende Rolle. Bis zum 14. Fachsemester ist die GKV mit dem Einheitssatz von 58,49 Euro günstiger als die PKV für Studenten. Ab dem 14. Fachsemester ändert sich dies aber: Die Mitgliedschaft in der Studentischen gesetzlichen Krankenkasse ist nicht mehr möglich, dem Studenten steht nun nur noch die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV offen. Diese ist allerdings deutlich teurer als die Private studentische Krankenversicherung, die Studenten auch nach dem 14. Fachsemester weiterversichert.
Unabhängig von der Anzahl der Fachsemester gibt es auch bei der PKV für Studenten Beschränkungen: Ab dem 34. Lebensjahr ist Schluss! Zwischen dem 30. und dem 34. Lebensjahr ist die Private Krankenversicherung für Studenten deutlich günstiger als die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV. Ab dem 34. Lebensjahr endet aber auch die Vorzugsbehandlung durch die PKV. Wer sich dann weiterhin privat versichern möchte, wechselt automatisch in eine andere Tarifklasse.
Wie man sieht, ist die PKV für Studenten in vielen Fällen die bessere Alternative. Neben den oft geringeren Beitragssätzen gewährt sie den Studenten auch in vielen Punkten größere Freiheiten. So ist es für die Höhe des Beitrags beispielsweise unerheblich, wie viel Geld der Student monatlich verdient. Allerdings gilt auch bei den Privaten Krankenversicherungen die 20 Stunden-Regelung. Diese Regelung besagt, dass ein Student während des Semesters nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf.
Überschreitet er diese Stundenzahl, findet eine automatische Einstufung als Arbeitnehmer statt und die Versicherungspflicht tritt in Kraft was einen Zwangswechsel in das System der Gesetzlichen Krankenversicherungen nach sich zieht. Im Bezug auf das Alter oder die Anzahl der Fachsemester lässt der Großteil der Privaten Krankenversicherungen größere Kulanz walten als die GKV. Unabhängig von der Anzahl der Fachsemester erkennen die meisten Privaten Versicherer den Studentenstatus bis zur Vollendung des 34. Lebensjahrs an. Entscheidet man sich für die Mitgliedschaft in einer PKV, sollte man allerdings bedenken, dass diese Entscheidung bindend ist. Bis zur Exmatrikulation ist ein Wechsel in die GKV nicht mehr möglich es sei denn, der Student arbeitet mehr als 20 Stunden die Woche.
Die weitverbreitete Behauptung, dass man für immer in der Privaten Krankenversicherung bleiben muss, wenn man als Student in diese eingetreten ist, ist allerdings falsch. Vielmehr ist es so, dass der Versicherte in einige Fällen in der PKV bleiben darf, in anderen muss er sie sogar verlassen. Verlassen muss der Versicherte die PKV beispielsweise, wenn er in ein Angestelltenverhältnis eintritt. Für den Zeitraum von mindestens drei Jahren besteht eine grundsätzliche Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Nach Ablauf dieser drei Jahre kommt eine Wiederversicherung in der PKV nur in Frage, wenn das jährliche Bruttoeinkommen die sogenannte Pflichtversicherungsgrenze von momentan
48 000 Euro drei Jahre in Folge überschritten hat.
Wer sich nach dem Studium selbständig macht, hat hingegen die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer sich für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann nach Ablauf der 18-monatigen Bindefrist jeweils zum Monatsende kündigen und die Kasse nach zwei Monaten Kündigungsfrist beliebig wechseln. Wer hingegen eine Beamtenlaufbahn anstrebt, sollte sich auf jeden Fall privat versichern, denn die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind hier keine echte Alternative.
PKV für Freiberufler
Seit der Verabschiedung der Gesundheitsreform im April 2007 hat sich einiges geändert. So müssen sich seit dem 01.01.2009 auch Selbständige und Freiberufler zwingend versichern. Vor der Änderung der Gesetzeslage war nur ein kleiner Teil der Freiberufler pflichtversichert, nämlich die Landwirte und die Künstler. Ob die Wahl dabei auf die PKV für Freiberufler oder auf die gesetzliche Variante fiel, blieb dem einzelnen dabei selbst überlassen. Betrachtet man allerdings das Berufsbild, so hat die Entscheidung für die PKV für Freiberufler einiges für sich. Sowohl Selbständige als auch Freiberufler sind für ihr Einkommen zu 100% selbst verantwortlich. Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer erhalten sie weder Urlaubs-, noch Krankengeld. Solange die Auftragslage gut ist und Krankheiten sich auf wenige Tage beschränken, ist das kein Problem.
Tritt allerdings der Fall einer ernsteren Erkrankung auf, kann sich das schnell ändern. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse bietet die PKV dem Freiberufler allerdings Möglichkeiten, sich gegen diese Eventualitäten abzusichern. Sowohl Krankentagegeld bis zur Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens, als auch Krankenhaustagegeld kann auf Wunsch Bestandteil der Versicherungspolice werden. Deswegen ist die PKV für Freiberufler oder zumindest eine private Zusatzkrankenversicherung langfristig oft die bessere Wahl.
Selbständige und Freiberufler, die seit dem 01.01.2009 zur Wiederversicherung verpflichtet sind, müssen grundsätzlich in das Versicherungssystem zurückkehren, in dem sie zuletzt versichert waren. Für diejenigen, die zuletzt gesetzlich versichert waren, bedeutet dies allerdings, dass sie alle Beiträge seit dem 01.04.2007 rückwirkend entrichten müssen. Für Rückkehrer in die private Krankenversicherung entfallen diese Rückzahlungen. Wer gar nicht krankenversichert war, kann wählen zwischen der GKV und der PKV. Freiberufler und Selbständige dürfen von beiden Systemen nicht abgelehnt werden.
Da die Gesundheitsreform den privaten Krankenkassen einen neuen Tarif beschert hat, der den durchschnittlichen Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen nicht überschreiten darf, ist auch hier die PKV für Freiberufler und Selbständige eine gute Option insbesondere wegen der Möglichkeiten des Krankentage- und Krankenhaustagegelds.