Seit einiger Zeit gibt es als Form der staatlich geförderten den Wohn-Riester. Um herauszufinden, wie dieses Angebot angenommen wird, hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genauer betrachtet, wie viele deutsche Bundesbürger auf diese Form der Finanzierung zurückgreifen. Im Jahr 2009 gab es knapp 175.000 Neukunden. Diese haben sich entweder für einen förderberechtigten Bausparvertrag oder für einen Kreditvertrag entschlossen. Allerdings dürfte die Dunkelziffer noch weitaus höher liegen. Der Verband der privaten Bausparkassen geht davon aus, dass im vergangenen Jahr etwa 338.000 neue Bausparverträge oder Darlehensverträge abgeschlossen wurden. Somit stellt der Wohn-Riester gleich hinter der privaten Rentenversicherung die beliebteste Form der staatlich geförderten Altersvorsorge dar. Dahingegen wurden andere Formen unbeliebter.
Der Vorteil beim Wohn-Riester ist, dass Schulden, die aus einem Kredit– oder Bausparvertrag resultieren, schneller getilgt werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass jeder, der sich für dieses Angebot der staatlichen Förderung entscheidet, in einer eigenen Immobilie wohnen kann, ohne dafür bis ins hohe Alter Mietkosten auf sich nehmen zu müssen. Doch es gibt auch einen Nachteil: Wer in das Rentenalter eingetreten ist, muss die Fördergelder, die er vom Staat erhalten hat, versteuern. Im Gegenzug können die persönlichen Aufwendungen, die für den Wohn-Riester entstanden sind, innerhalb der Laufzeit von der Steuer abgesetzt werden.
Es gibt verschiedene Formen beim Wohn-Riester. Für welche man sich letztendlich entscheidet, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ein Baudarlehen kommt beispielsweise dann in Frage, wenn man über ausreichend Eigenkapital verfügt und sein Immobilienprojekt relativ schnell realisieren möchte. Eine langfristige Planung und ein geringeres Startkapital sollten dazu führen, den Wohn-Riester mit einem klassischen Bausparvertrag zu kuppeln. Der Vorteil hierbei ist, dass die Zinsen für die Finanzierung über einen Bausparvertrag weitaus günstiger sind als bei einem herkömmlichen .
Damit man von der staatlichen Förderung profitieren kann, sollten einige Bedingungen erfüllt werden. Zu diesen gehört, dass die Immobilien selbst genutzt werden müssen. Außerdem müssen sie spätestens bis zum 68. Lebensjahr schuldenfrei sein. Des Weiteren müssen jedes Jahr vier Prozent des Bruttoeinkommens aufgewendet werden, um den Kredit zurückzuzahlen. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt werden, kann man sich auf bis zu 50.000 Euro bei der Schuldentilgung seitens des Staates freuen.