Schon seit einiger Zeit ist ein Streit um die überteuerten Gebühren an den Geldautomaten entbrannt. Private Banken und Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken haben aber nun einen starken Gegner. Das Bundeskartellamt hat erneut eingegriffen und fordert nun von den Banken eine Einigung auf eine geringere Automatengebühr.
Nachdem die Kosten für Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten in den letzten Monaten immer größer wurden, hatte das Bundeskartellamt erstmals eingegriffen. Nun sieht es sich in der Pflicht, sich weiter für Bankkunden einzusetzen. Deswegen werden derzeit mehr als 280 Kreditinstitute untersucht. Bei manchen besteht der Verdacht auf eine Beschränkung des Wettbewerbs, außerdem wird einigen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position vorgeworfen.
In der vergangenen Woche hatten sich aufgrund der aktuellen Ereignisse die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft zu Verhandlungen getroffen. Dabei ging es um die Vereinbarung auf eine Gebührenhöchstgrenze von fünf Euro. Das Bundeskartellamt sieht diese Entscheidung aber skeptisch und besteht weiterhin auf einer Verringerung der Gebühren. Der größte Widerstand kommt hierbei von den Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Diese möchten sich nicht dazu zwingen lassen, ihr breites Netz an Geldautomaten für all diejenigen Kreditinstitute zu öffnen, welche selbst nur wenige Geldautomaten in Deutschland platziert haben.
Vermutlich wird der Streit zwischen den Banken, Kreditinstituten und dem Bundeskartellamt, das sich auf die Seite der Verbraucher geschlagen hat, noch lange andauern. Solange gerade die Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht dazu bereit sind, die Gebühren zu verringern, wird sich das Bundeskartellamt nicht zufrieden geben. Bei Eröffnung eines Girokontos kann es sich also nach wie vor lohnen, Kreditinstitute miteinander zu vergleichen. Dabei sollten die Gebühren, die für Abhebungen an Bargeldautomaten entstehen, nicht außer Acht gelassen werden.