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Mittwoch, Juli 9, 2025
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Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag im Mini Job

 

    

Der Arbeitsvertrag im Mini Job 

Ein Mini Job liegt, rein rechtlich gesehen dann vor, wenn das Arbeitsentgelt den Betrag von 400 Euro im Monat nicht erreicht wird – die gearbeitete Stundenanzahl ist unerheblich für die Abgrenzung zu den Teilzeitjobs.
Der Vorteil aus den Minijobs sind die, dass der Arbeitnehmer hier keinerlei steuerlichen Abzüge hat. Das Arbeitsentgelt wird somit brutto wie netto gleich sein. Der Arbeitgeber allerdings muss aus dem Beschäftigungsverhältnis, um seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer auch nachzukommen, Abgaben leisten. Dieses sind 30 Prozent, die sich aus den Aufwendungen 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Steuern, zusammensetzen. So kann gewährleistet werden, dass auch die Menschen, die nur sehr wenig verdienen, dennoch eine Absicherung im Krankheitsfall und auch eine Absicherung für das Alter haben. Die Rentenbeiträge können von den Arbeitnehmern, wenn sie es wünschen auch noch aus eigener Tasche erhöht werden, damit für das Alter auch eine bessere Absicherung geschaffen werden kann.
Der Minijob ist eine, neuerdings, sehr beliebte Form des Arbeitens, besonders für die Frauen, die auch Mütter sind, geworden. Denn so kann ein wenig Geld nebenbei für die Lebenshaltung verdient werden, es bleibt aber immer auch noch genügend Zeit für die Familie übrig. Auch für die Arbeitgeber ist das Beschäftigungverhältnis aus einem Minijob ein großer Vorteil. Denn es werden hier nur recht geringe Abgaben gezahlt, der Arbeitnehmer steht quasi auf Abruf bereit und kann so den Betrieb, wenn er gebraucht wird, auch unterstützen. Die Rechte und die Pflichten der beiden Parteien, sind bei einem geschlossenen Arbeitsvertrag auf 400 Euro Basis, die gleichen, wie sie bei allen anderen Verträgen auch zu finden sind. Der Anspruch auf die Lohnzahlung, der Urlaubsanspruch, die Fürsorgepflicht bleiben unberührt, gleiches gilt für das Bereitstellen der Arbeitskraft und die Treue des Mitarbeiters.
Auch kann der Minijob neben dem Hauptberuf ausgeübt werden, auch dann für den Minijob keine Steuern und Abgaben für den Arbeitnehmer anfallen. Auch die Beschäftigung in mehreren Minijobs ist durchaus möglich. Dann, wenn alle Einnahmen zusammengerechnet die Höhe von 400 Euro nicht überschreiten, entfällt der Steuerabzug, sollte dieses aber nicht mehr gegeben sein, dann muss die Differenzsumme versteuert werden.

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