Frauen im Beruf
Für viele Frauen ist es heutzutage selbstverständlich, einen Beruf auszuüben. Dieses war nicht immer so der Fall und es machten auch erst viele Gesetze, die im Arbeitsrecht verankert sind, möglich. In vielen Fällen lässt es sich auch heute noch feststellen, dass die meisten Personen in den Führungspositionen eines Unternehmens Männer sind. Laut dem Gleichstellungsgesetz müssen die Arbeitnehmer aber auch diese Positionen durch Frauen besetzen, wenn sie in der gleichen Ausgangssituation, wie Bildung, etc. sind. So soll auch den Frauen ermöglicht werden, dass sie neben der Familie auch im Beruf einen Erfolg erleben können. Doch ist die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes in der Praxis nicht immer so einfach. Viele der Frauen müssen neben der Karriere auch noch für die Familie, insbesondere die Kinder, sorgen. Dieses macht es immer wieder sehr schwer, dass sie der Berufswelt auch in dem Umfang zur Verfügung stehen können, wie es die Männer können. Viele der Frauen üben auch in der heutigen Zeit immer wieder nur Teilzeitarbeitsplätze aus, welche ihnen ja auch laut Gesetz zustehen. So lassen sich Familie und Beruf viel besser vereinbaren. Auch sehen die Gesetzestexte im Arbeitsrecht vor, dass eine Frau den gleichen Lohn beziehen muss, wie ein männlicher Angestellter in der gleichen Position bekommen würde. Bei einem Teilzeitarbeitsplatz bedeutet dieses dann eine Anpassung des Geldes, welches sich an der tatsächlichen Arbeitszeit orientiert. Auch haben die Frauen ein besonderes Recht, welches im Arbeitsrecht zu finden ist. Ihnen stehen Mutterschutz und Erziehungszeiten zu. Das Mutterschutzgesetz besagt, dass eine schwangere Frau nicht in der Schwangerschaft gekündigt werden darf. Dieses dient dem Schutz, denn in dieser Situation eine gleichwertige Arbeitsstelle zu finden, ist fast ausgeschlossen. Frauen in der Probezeit, sollten sie Schwanger werden, stehen auch unter dem Kündigungsschutz. Auch muss die Frau, wenn sie aus den Erziehungszeiten zurück in den Beruf kommen möchte, den gleichen oder aber einen vergleichbaren Arbeitsplatz angeboten bekommen. Dieses ist in Anbetracht einer möglichen Teilzeitstelle sehr häufig ein Streitthema. Auch die finanziellen Auswirkungen einer Schwangerschaft und der sich daran anschließenden Erziehungszeit sind in den Arbeitsrechten geregelt. So steht der Frau in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung eine Freistellung von der Arbeit zu. Die Krankenkassen übernehmen hier eine tägliche Zahlung von 13 Euro, die der Arbeitgeber dann bis zu dem Nettoarbeitslohn aufstocken muss. In der Erziehungszeit des Kindes steht den Eltern das Elterngeld zu.
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