Das Recht auf einen Teilzeitarbeitsplatz Alle Angestellten, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben auch das Anrecht, diesen Vertrag zu reduzieren und daraus einen zu machen. Dieses kann zum Beispiel dann der Wunsch werden, wenn eine Mutter nach der Erziehungszeit zurück in den Beruf möchte, es allerdings zeitlich nicht anders vereinbar wäre. Der Arbeitgeber muss dann, wenn dieser Wunsch geäußert wird, diesem auch stattgeben, wenn nicht wichtige wirtschaftliche Gründe des Unternehmens dagegensprechen. Dieses ist dann der Fall, wenn in dem Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind oder wenn sich der Beruf nicht als Teilzeitstelle ausüben lassen kann. In diesen Fällen muss dann eine andere betriebsinterne Absprache her, damit dem Wunsch dennoch vielleicht stattgegeben werden kann. So kann das Jobsharing ein Ausweg sein, bei dem sich zwei Personen eine Vollzeitstelle teilen. Vor allem für die Rechte der Mütter, kann dieses eine sehr interessante Vereinbarung sein, die sowohl dem Arbeitgeber, wie auch dem Arbeitnehmer zugutekommen kann. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |