Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht nach Artikel 14 Grundgesetz
Das Erbrecht ist eine sehr umfangreiche Ansammlung von vielen Gesetzestexten. Allerdings sind sie sehr wichtig, denn nur so kann auch nach dem Tod einer Person diese sicher sein, dass das eigene Vermögen in den besten Händen ist und unter allen Hinterbliebenen aufgeteilt werden kann.
Die Frage, die sich die Menschen zu Lebzeiten stellen sollten, ist: wie vererbe ich richtig? Denn nur so kann verhindert werden, dass es nach dem Tod auch zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen kommen wird. Und die Streitigkeiten sind in vielen Familien schon vorprogrammiert, denn keiner gibt auch nur den kleinsten Betrag freiwillig an einen anderen ab. Auch dann nicht, wenn dieses in vielen Gesprächen schon eigentlich als geklärt galt. Daher ist es allen Menschen zwingend anzuraten, ein Testament aufzusetzen, welches das Erbe auch regeln soll. Besteht kein Testament, in dem das Vermögen unter den Hinterbliebenen aufgeteilt wird, dann würde die gesetzliche Erbfolge eintreten, die auch, so will es das Erbrecht, allen eine Absicherung anbieten kann, die in einem engen Verhältnis zu der verstorbenen Person gestanden haben. Ist kein großes Vermögen vorhanden, dann kann dieses vielleicht eine Möglichkeit sein, dass alle Hinterbliebenen auch gerecht ihren Teil am Vermögen zugesprochen bekommen, aber die Streitigkeiten sind schnell entstanden, wenn sich im Besitz ein hochwertiges Teil befindet und das andere eher minderwertig anzusehen ist. Eine Immobilie ist immer ein großer Streitpunkt, wenn diese sich im Erbe befindet. Auch kann ein materieller Gegenstand durch ein Vermächtnis oder eine Schenkung an eine bestimmte Person übergehen, aber auch hier will es das Erbrecht, dass die anderen nicht leer ausgehen und zumindest ihren Pflichtteil an dem Erbe, welches nach der gesetzlichen Erbfolge ihnen auch zusteht bekommen sollen.
Gleiches ist auch bei den schon vor dem Tod eingetretenen Familienstreitigkeiten der Fall. Eine Enterbung, wie immer schnell gesagt wird, gibt es dank des Erbrechts gar nicht. Auch die ungeliebten Familienangehörigen, wenn sie in der Erbfolge ein Anrecht haben, sollen auch eine Absicherung bekommen. Dieses kommt gerade den Ehepartnern und auch den eigenen Kindern zugute, denn diese bekommen auch im schlimmsten Fall immer einen Pflichtteil von dem Erbe auch tatsächlich ausgezahlt, wenn sie nicht auf das Erbe verzichten und von dem Recht der Ausschlagung Gebrauch machen. Um großen Streit zu vermeiden, kann es sehr sinnvoll sein, dass das Testament auch als ein notariell beglaubigtes verfasst wird und nicht als ein Privattestament aufgesetzt wird. Denn so kann es sehr schwer für benachteiligte Hinterbliebene sein, dieses auch erfolgreich anzufechten und zusätzlich kann so der Erblasser gleich einen Nachlassverwalter mit der Beauftragung der Umsetzung seines Letzten Willens beauftragen. Dieser beaufsichtigt dann den Erbprozess so lange, bis das gesamte Vermögen so aufgeteilt worden ist, dass es auch als gerecht angesehen werden kann.
Besonderheiten sieht das Erbrecht immer zwischen den Ehepartnern vor. Die Grundlage ist es, dass die Ehepartner das Vermögen auch gemeinsam aufgebaut haben, so sollen sie auch bevorzugt behandelt werden. Nicht nur, dass sie in der gesetzlichen Erbfolge vor den Kindern noch stehen, bekräftigt diese, nein, auch das über das Ehegattentestament eine besondere Vereinbarung zwischen den Eheleuten geschlossen werden kann, ist der große Vorteil. Die besondere Stellung der Ehepartner findet sich im Erbrecht immer wieder, so ist es eine Möglichkeit, dass der Ehepartner als Vorerbe eingesetzt wird und auch nach seinem Ableben das gesamte Vermögen dann auf die Kinder vererbt werden kann. Nicht bei vielen anderen Dingen findet man einen so großen Vorteil, wie im Erbrecht vor. Der weitere Vorteil ist durch die finanziellen Vorteile mit dem Erbe an die Ehegatten zu sehen. Denn diese zahlen zum einen, einen nur sehr geringen Anteil an der Erbschaftssteuer, und sie können diese auch noch deutlich mindern, wenn sie die anzurechnenden Freibeträge auch für sich nutzen. Auch die eigenen Kinder können hier ihre Vorteile nutzen und einen nur geringen steuerlichen Ausgleich an die Kassen zahlen, aber die entfernteren Verwandten müssen für den Erhalt des Erbes mitunter auch eine hohe steuerliche Belastung in Kauf nehmen.
Damit für den Fall des Todes auch alles ordentlich abgesichert ist, die Familie gut versorgt ist, sollte im Vorfeld jeder über das Erbrecht sich genau informieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Familien der Toten auch dann gut versorgt sind. Über das Erbe kann ihnen eine finanzielle Unterstützung gegeben werden. Damit auch alles aus dem eigenen Vermögen so verteilt wird, dass es allen zugutekommen kann, sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken machen, wie es am einfachsten ist, das alle auch zu ihrem Recht kommen. Nicht nur über das Testament, sondern auch über viele andere Wege, die hier aufgezeigt werden, kann es ermöglicht werden, dass das Vermögen bestehen bleibt und den Liebsten hilfreich sein kann. Gesetze und Vorschriften müssen aber immer auch berücksichtigt werden, damit es auch dann in der gewünschten Form allen zugetragen werden kann.