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Donnerstag, April 18, 2024
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Erbrecht – Erbschein

 

    

Erbschein 

Der Erbschein ist das wichtigste Dokument, welches einen Erben auch als diesen legitimieren soll. Daher werden die Nachlassgerichte den Erbschein, auf Anfrage der Erben aber auch nur, ausstellen. Er dient dazu, dass der Erbe auch seine Rechte gegenüber anderen durchsetzen kann, wenn das Erbe dann auch ausgezahlt werden soll. Die Person, die im Erbschein genannt ist, muss auch der Erbe sein, der über dieses verfügen darf. Bei einer Erbengemeinschaft kann es hier mitunter zu Problemen kommen, sodass das Nachlassgericht dazu übergegangen ist, erst dann den Erbschein auch auszustellen, wenn es keine Zweifel mehr gibt, dass die Person auch über das Erbe verfügen darf.

Besonders dann, wenn sich das Erbe bei Banken oder Versicherungen befindet, muss der Erbschein hier vorgelegt werden, damit die Leistungen auch bezogen werden können. Die Stellen, die den Erbschein einsehen möchten, prüfen aber nicht, ob dieser auch echt ist und ob die Person, die ihn vorlegt auch tatsächlich befugt ist, diesen auch nutzen zu dürfen. Dieses macht zur Folge, dass der Erbschein, wenn er im Besitz ist, nicht nur sorgfältig aufbewahrt werden soll, sondern auch anderen, das Nutzen untersagt werden muss. In Einzelfällen ist es durchaus auch schon vorgekommen, dass andere Personen, nicht der rechtmäßige Erbe den Erbschein genutzt haben, um sich so einen Vorteil zu verschaffen. Auf dem Erbschein sind auch die weiteren Bedingungen, die mit dem Erbe verbunden sind, aufgeführt. So sind auch die Informationen zu einem Vorerbe und auch dem Nacherbe zu finden.

Der Erbschein und seine Aufgaben können aber auch durch eine Vorsorgevollmacht anders genutzt werden. Hier wird der Erblasser zu Lebzeiten einer Person seines Vertrauens die Aufgabe zukommen lassen, sich nach seinem Tod um die wichtigsten Dinge zu kümmern. Auch das Auslösen des Erbes gehört dazu. Die Person, die die Vorsorgevollmacht hat, kann zugleich Erbe und Vorsorgebevollmächtigter sein.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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