Nottestament In einigen Fällen können außerordentliche Gründe verhindern, dass eine Person ein ordentliches Testament vor dem Notar abgibt. Damit diesen Menschen aber auch die Möglichkeit gegeben werden kann, ein Testament abzugeben, welches nicht als Privattestament genutzt werden soll, hat die Gesetzgebung die Nottestamente ins Leben gerufen. Hier können die Menschen, die nicht den Weg zum Notar mehr gehen können, dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen dennoch ein rechtskräftiges Testament vorfinden, indem über das Vermögen bestimmt wird. Für die Menschen, die sich auf der See befinden, kann das Testament auch vor drei Zeugen mündlich aufgenommen werden. Voraussetzung, damit das Testament auch vor den deutschen Gerichten anerkannt werden kann, ist es, dass es ein deutsches Schiff ist und dieses sich auch außerhalb eines Hafens befinden muss. Pauschal kann auch vor drei Zeugen, die nicht mit dem Testament einen Vorteil erlangen wollen, ein Testament aufgegeben werden. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |