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Freitag, April 19, 2024
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Erbrecht – Nachlassverwaltung / Nachlasspflegschaft

 

    

Nachlassverwaltung / Nachlasspflegschaft 

Nachlassverwaltung
Eine Nachlassverwaltung kann von dem zuständigen Nachlassgericht angeordnet werden, wenn der Erbe dieses möchte. Voraussetzung ist es, dass das Erbe auch Schulden aufgetragen hat, die der Erbe des Verstorbenen nun tragen muss. Viele denken sich, dass es einfacher gewesen wäre, das Erbe in diesem Falle auszuschlagen, dieses muss aber nicht immer auch mit einem finanziellen Vorteil zusammenhängen. In vielen Fällen kann ein Nachlassverwalter helfen, dass aus dem Erbe dennoch etwas zutragen kommt, was verwertet werden kann.

Die Arbeit der Nachlassverwaltung wird damit beginnen, dass das eigentliche Vermögen des Erben von dem geerbten Vermögen zu trennen. Denn ein Erbe muss nicht mit dem eigenen Privatvermögen auch für die Schulden des Verstorbenen aufkommen, wenn ein Nachlassverwalter die Verwaltung des Erbes übernimmt. Aus diesem Grund ist es anzuraten, wenn erkenntlich wird, dass die Schulden sehr hoch sind und nicht aus eigener Kraft getragen werden können, sondern eine finanzielle Not des eigenen Vermögens nach sich ziehen.

Der Nachlassverwalter wird dann die beiden Vermögen streng voneinander trennen. Das geerbte Vermögen wird komplett zur Verwaltung dem Verwalter überlassen, der dann dafür eintreten wird, dass alle Gläubiger auch bedient werden können.

Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft wird auch von dem Nachlassgericht beauftragt. Allerdings sind die Grundlagen hier sehr anders. Dann, wenn ein Erbe, durch das Ableben einer Person besteht, die Erben aber nicht ermittelt werden können, dann kann die Nachlasspflegschaft beauftragt werden. Wichtig ist es auch, dass es sich bei dem Erbe um eines dieser handelt, die „gepflegt“ werden müssen. In den meisten Fällen ist dieses bei den Erben zu finden, bei denen auch noch Gläubiger vorhanden sind, deren Bedingungen auch getilgt werden müssen, damit das Erbe nicht an Wert verliert oder auch gepfändet werden kann. Oft sind die Maßnahmen hier so arbeitsaufwendig, dass die Suche nach dem rechtmäßigen Erben an zweiter Stelle steht und es oft Jahre dauern kann, bis dieser auch von seinem Erbe erfährt.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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