Vermächtnis Möchte eine Person einer anderen einen bestimmten Teil aus seinem Besitz geben, dann kann dieses über das Vermächtnis gemacht werden. Ein Vermächtnisnehmer muss dieses nicht zwingend annehmen, kann es aber, wenn es einmal angenommen ist, nicht mehr ausschlagen. Der Zeitpunkt, zu dem das Vermächtnis dem Begünstigten zugesprochen wird, ist in dem Testament nur sehr selten auch zu finden. Für diesen Fall gilt dann, dass die Erben dieses schnellsten auch ermöglichen müssen. Anders sieht es dann aus, wenn das Vermächtnis erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll, dann gilt der im Testament genannte Zeitpunkt. Soll eine Immobilie zum Beispiel einem Vermächtnisnehmer gegeben werden, dann ist dieser nicht auch zwingend dazu verpflichtet, die noch auf der Immobilie befindlichen Darlehen auch mitzutragen. In den meisten Fällen wird dieses aber so der Fall sein, da diese mit dem Vermächtnis eng verbunden sind, wird auch kein Richter hier ein anderes Urteil sprechen. Mit dem Vermächtnis kann ein Erblasser einen Weg wählen, bei dem er ein Erbe speziell an einzelne Personen aufteilt. Dieses hat zur Folge, dass er frei bestimmen kann, wer welchen Teil von seinem Vermögen auch bekommt und nichts dem Zufall überlässt. Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität |