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Donnerstag, November 14, 2024
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Forward Darlehen – Kredit – Kredite

 

    

Das Forward Darlehen 

Viele Darlehen, gerade im Bereich der Baufinanzierung, werden für teilweise extrem lange Zeiträume von zehn, zwölf oder gar fünfzehn Jahren abgeschlossen. Während der Laufzeit eines solchen Darlehens, der so genannten „Zinsbindungsphase“ ist es dem Darlehensnehmer in keinster Weise möglich, Sonderzahlungen zu leisten oder das Darlehen vorzeitig zurückzuzahlen – es sei denn, dies ist im Darlehensvertrag eindeutig vorgesehen.
Was aber macht man, wenn man das Darlehen unbedingt ablösen möchte, zum Beispiel weil die Zinsen, die man aktuell am Markt bekommen kann, deutlich unter dem liegen, was bei dem aktuellen vereinbart wurde? Nun, in einem solchen Fall hat man nur eine Chance: Den Abschluss eines Forward Darlehens.
Ein Forward Darlehen ist ein sehr geschicktes Finanzprodukt. Auch die Banken haben nämlich erkannt, dass es einen unheimlich großen Bedarf für ein Darlehen gibt, dass man schon abschließen kann, obwohl die Zinsbindungszeit des alten Darlehens noch überhaupt nicht vorüber ist. Technisch ist es bei den meisten Forward Darlehen dabei so, dass sie bis zu drei Jahre vor dem Zeitpunkt, an dem der aktuelle Kredit aus der Zinsbindung läuft, abgeschlossen werden können.
Grundsätzlich ist ein Forward Darlehen dabei nichts anderes als ein normales Annuitätendarlehen mit einem Beginn in der Zukunft – eben bis maximal drei Jahre. Der Zins eines Forward Darlehens entspricht dabei in etwa dem aktuell am Markt gültigen Zins, zzgl. eines so genannten Forward Aufschlages. Mit diesem Forward Aufschlag versuchen die Banken das Risiko zu verkleinern, dass der Marktzins zu dem Zeitpunkt an dem sich das Forward Darlehen in einen normalen Kredit wandelt, deutlich höher ist als zu dem Zeitpunkt des Abschlusses.

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