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Samstag, November 16, 2024
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SparbuchSparcard Eine der beliebtesten Geldanlagen

Das Sparbuch ist eine der Möglichkeiten zur Spareinlage, die in Deutschland möglich sind. Die Laufzeit solcher Spareinlagen generell – und des Sparbuchs insbesondere – sind unbegrenzt, allerdings sind jegliche Arten von Spareinlagen vom regulären Zahlungsverkehr eingenommen. Ins Sparbuch können also regelmäßig Beträge eingezahlt werden, die dann verzinst werden. Sie dienen also der Ansammlung Kapital. Natürlich kann über das angesparte Geld unter verschiedenen Bedingungen auch verfügt werden. Die modernere Form des Sparbuchs ist die Sparcard, die heute bereits von vielen Banken und Sparkassen angeboten wird. Weitere möglich Spareinlagen wären beispielsweise der Sparbrief, Sparpläne, das Prämiensparen oder auch Vermögenswirksame Sparverträge.

Generelle Voraussetzungen für Spareinlagen

Die Rechtsgrundlage für Spareinlagen aller Art, also auch für das Sparbuch oder die Sparcard, bildet der Paragraph 21, Absatz 4, der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (). Dieses Gesetz sieht vor, dass grundlegend vier Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Spareinlagen eröffnen zu können, bzw. Investitionen als solche Spareinlagen zu bezeichnen. So muss zum einen eine eindeutige Kennzeichnung als solche Spareinlage durch Aushändigen einer Urkunde erfolgen, insbesondere das Sparbuch ist dabei eine solche Urkunde. Des weiteren sind alle Spareinlagen nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt. Zudem darf bei Vertragsabschluss keine Befristung der Einlage auferlegt werden, die Kündigungsfrist muss mindestens drei Monate betragen. Letztlich dürfen Spareinlagen nicht von Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, wirtschaftlichen Vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von ausländischen Unternehmen angenommen werden, sofern diese nicht gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich arbeiten. Damit richten sich solche Spareinlage vor allem an natürliche Personen und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine. Unter bestimmten Umständen können auch Kommunen, Sozialversicherungsträger oder auch rechtsfähige Vereine Spareinlagen eröffnen.

Das Sparbuch

Beim Sparbuch handelt es sich in der Regel um Sparurkunden, die von den Sparkassen ausgegeben werden, Sparbuch ist deshalb nur eine Kurzform der Bezeichnung Sparkassenbuch. Ein solches Sparbuch ist ein Sparkonto gekoppelt, auf dem Geldbewegungen, wie etwa Ein- und Auszahlungen oder auch Zinsgutschriften erfolgen können. Ausgestellt wird das Sparbuch in Form einer Schuldurkunde immer auf den Namen des Gläubigers, mit der Schuldurkunde geht dabei das Versprechen einer Rückzahlung des zuständigen Kreditinstituts einher. Das Sparbuch gilt als Wertpapier und wird daher in verschiedene Arten unterschieden, bzw. kann verschiedene Eigenschaften aufweisen.

Sparbuch als qualifiziertes Legitimationspapier

Weil das Sparbuch ein so genanntes qualifiziertes Legitimationspapier ist, kann die zuständige Bank/Sparkasse Geld an denjenigen auszahlen, der das Sparbuch vorlegt, sofern der Vorlegende innerhalb des Vertrages genannt wurde. Konkret bedeutet das, dass das Sparbuch zwar auf einen Gläubiger ausgeschrieben wird, jedoch mehrere Inhaber umfassen kann. Zu den weiteren Inhalten eines qualifizierten Legitimationspapiers zählt, dass solche Auszahlung nur innerhalb der versprochenen Leistungen erfolgen dürfen. Somit darf nur über so genannte gekündigte Beträge verfügt werden. So handhaben die meisten Kreditinstitute diese Vorschriften so, dass pro Kalendermonat maximal über einen Betrag von 2.000 Euro verfügt werden kann, häufig wird die Verfügung des weiteren auf maximal 600 Euro pro Tag begrenzt. Für diese Verfügung muss dann keine Kündigung eingereicht werden, sofern vertraglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingeräumt worden ist. Bei abweichenden Kündigungsfristen oder ausnahmsweise eingeräumten höheren Verfügungssummen müssen vom Anleger Vorschusszinsen entrichtet werden.

Sparbuch als hinkendes Inhaberpapier

Unter diesem Begriff versteht man Namenspapiere mit Legitimationsklausel. Demzufolge sind zwar alle Inhaber des Sparbuchs berechtigt, die versprochenen Leistungen zu beanspruchen, das Kreditinstitut kann es sich dabei jedoch vorbehalten zu überprüfen, ob eine tatsächliche Legitimation für eine solche Verfügung besteht.

Die Übertragbarkeit von Sparbüchern

Grundsätzlich können Sparbücher zwar übertragen werden, das kann jedoch nicht durch ein einfaches Überreichen, etwa als Geburtstagsgeschenk oder Ähnliches erfolgen. Vielmehr unterliegt die Übertragbarkeit von Sparbüchern der so genannten Zession, bei der die Spareinlage vom ursprünglichen Gläubiger an einen neuen Gläubiger und somit Ein- und Auszahlungsberechtigten erfolgt.

Sparbuch bei der Sparkasse

Der ursprüngliche Anbieter von Sparbüchern, die Sparkasse, wirbt auch heute noch für diese Art der Geldanlage und mit deren Bewährung über viele Jahre hinweg. Dabei ist kein Mindesteinlagebetrag erforderlich, werden bereits ab einem Euro angespart, bei längerer Laufzeit bietet die Sparkasse sogar an, die Zinsen zu erhöhen. Zudem können über maximal 2.000 Euro monatlich vom Sparbuch verfügt werden. Die aktuellen Zinsen müssen bei der zuständigen Sparkasse erfragt werden.

Die Bedeutung des Sparbuchs heute und seine Alternativen

Noch vor einigen Jahren wurden Sparbücher hauptsächlich als eine Art „Notgroschen“, also als Rücklagen für finanziell schlechtere Zeiten angelegt. Mit Erweiterung der Anlagemöglichkeiten geriet das Sparbuch zunächst in den Hintergrund, ist heute jedoch wieder gefragter, da es sich dabei um eine sehr sichere Anlage handelt. Andere Kreditinstitute führen vergleichbare Angebote nicht unter dem Begriff des Sparbuchs, sondern unter dem Begriff des Sparkontos oder sogar der Sparcard. Der Nachteil von solchen Sparbüchern und -konten sind dabei jedoch vergleichsweise niedrigere Zinserträge, die viele Anleger zu anderen, ähnlich sicheren Investitionen mit höheren Zinserträgen greifen lassen. Als Alternative sei hier vor allem das Tagesgeldkonto zu nennen.

Sparcards, die von verschiedenen Instituten, wie etwa auch der Postbank angeboten werden, bieten ebenfalls eine sehr gute Alternative zum herkömmlichen Sparbuch. Die Zinsen sind dabei häufig mit denen von Tagesgeldkonten vergleichbar. Bei der SparCard 3000 plus direkt der Postbank findet so neben den attraktiven Zinsen etwa keine Laufzeitbindung statt, die Höhe der Sparraten wird nicht vorgeschrieben und über das Geld kann bis zu einer monatlichen Maximalhöhe von 2.000 ganz einfach vorschusszinsfrei an Bankautomaten verfügt werden.

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