8.3 C
München
Dienstag, April 16, 2024
StartBörse und WirtschaftAbschließen oder Eröffnen von Anlageprodukten

Abschließen oder Eröffnen von Anlageprodukten

 

    

Abschließen von Anlageprodukten 

Das Abschließen eines Vertrages für die Geldanlage, die Eröffnung eines Kontos oder eines Depots, ist in der heutigen Zeit für die Kunden sehr einfach geworden.
Es muss unterschieden werden, was es für ein Produkt ist und bei was für einem Kreditinstitut es eröffnet werden soll, da die Richtlinien doch sehr unterschiedlich sein können.
Bei einem Angebot einer Filialbank muss der Kunde den Weg in Kauf nehmen, einen Termin mit dem Berater wahrnehmen, der dem Kunden dann in einem oder auch mehreren persönlichen Gesprächen alles rund um den Vertrag erzählt und auch den Vertrag vor Ort abschließt.
Am einfachsten und für den Kunden am bequemsten ist es, das Produkt online abzuschließen. Nicht nur, dass die Onlineangebote immer wieder auch kostengünstiger sind, sondern auch, dass es sich alles bequem und einfach von zu Hause aus erledigen lässt, ist ein großer Vorteil, den die Kunden nutzen sollten. Nach einem Vergleich der Angebote kann der Kunde sich gleich zu dem Produktantrag weiterleiten lassen. Dieser ist dann am PC auszufüllen, die notwendigen geforderten persönlichen Daten müssen ergänzt werden und dann kann der Antrag gleich online an das entsprechende Kreditinstitut auch weitergeleitet werden. Hier wird der Antrag dann zeitnah bearbeitet werden. Dem Kunden wird umgehend das gewünschte Produkt auch eingerichtet werden können, wenn der Antrag alle Daten auch beinhaltet hat, welche die Banken brauchen. Der Kunde bekommt in einem Schreiben die relevanten Daten mitgeteilt, die für seine Anlage wichtig sind. Er bekommt die genauen Angaben zu den Konditionen noch einmal schriftlich genannt, die Daten zu dem Konto, dem Vertrag, etc. Ist der Anleger noch kein Kunde bei diesem Kreditinstitut, muss er sich im Vorfeld noch bei der Bank legitimieren. Für die Onlineangebote wird hier das Post-ident-Verfahren angewendet, wo die Identitätsfeststellung in einer Postfiliale durchgeführt wird.

Zum Teil ist es bei den Onlineangeboten auch gar nicht mehr nötig, dass die Kunden einen Vertrag mit der Bank unterschreiben, dann, wenn die Anlagesumme auf das Konto eingezahlt wird, gilt der Vertrag als geschlossen.

Frage von Fred

Frage von anonym 1

Frage von Redaktion

Frage von Redaktion

Beliebte Beiträge