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Mittwoch, April 24, 2024
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Reiserecht – Die Mängelliste

 

    

Die Mängelliste 

Unter der Mängelliste versteht man im Reiserecht das Anzeigen des Mangels. Sehr wichtig ist es, dass dieser schon am Urlaubsort der Reiseleitung bekanntgegeben wird. Denn diese ist die Verbindung zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Sollte es, in einigen Fällen kann dieses schon einmal vorkommen, so sein, dass keine Reiseleitung vor Ort sich befindet, dann muss die Mängelliste direkt aus dem Urlaubsort an den Reiseveranstalter gesendet werden.

Damit ein Mangel auch behoben werden kann, bzw. ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, ist es sehr wichtig, dass der Mangel auch angezeigt wird. Sollte dieses nicht der Fall sein, dann kann sich der Reiseveranstalter im nachhinein darauf berufen, dass keine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt worden ist und aus diesem Grund besteht dann kein Anspruch mehr auf das Leisten eines Anspruchs.

In einigen Fällen kann es aber auch so sein, dass es unmöglich ist, den Mangel direkt zu beheben. So kann ein Swimmingpool, der gerade renoviert wird, nicht schnell fertiggestellt werden, aber der Mangel liegt nach wie vor vor. Der Reisende wird sehr erbost sein und möchte die Ansprüche dann sicherlich geltend machen. In diesen Fällen sieht das Reiserecht eine Ausnahme vor: die Mängelliste am Urlaubsort vorzutragen muss nicht zwingend sein. Es kann auch nach dem Urlaub ausreichend sein, diesen Mangel dem Reiseveranstalter mitzuteilen und die notwendigen Beweise des Mangels beizufügen. Allerdings sollte auch hier immer die Anzeige bei der Reiseleitung vor Ort genutzt werden, denn so kann diese vielleicht dem Reisenden ein Ersatzhotel anbieten, welches dann den eigentlichen Mangel reduzieren kann.

Eine Mangelliste ist immer an eine Form gebunden, die auch für die erfolgreiche Umsetzung sehr wichtig sein kann. Zum einen sollte sie schriftlich eingereicht werden und zum anderen sollten die Mängel genau und detailliert aufgezeigt werden. Es ist zu empfehlen, sich Zeugen zu suchen, die den Mangel auch beweisen können und die Mängel sollten auch mit dem Foto festgehalten werden.

Hinweis: Keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität

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