Die Steuersätze sind bei dieser Versicherungsform allerdings nicht einheitlich, so wird beispielsweise bei einer mit Prämienrückgewähr nur 3,8 Prozent der Versicherungssumme als Entgelt berechnet, während der allgemeine Steuersatz der Versicherungsteuer mittlerweile bei 19% liegt. Auch Gebäude-, Feuer- und Hausratversicherungen werden mit ermäßigten Steuersätze zwischen 14 und 18 Prozent besteuert. Die niedrigsten Beitrag zahlt der Versicherte im Rahmen einer Seeschiffs-Kaskoversicherung, hier liegt er gerade einmal bei 3 Prozent.
Wie bereits erwähnt, liegt der allgemeine Steuersatz bei der Versicherungsteuer mittlerweile bei satten 19 Prozent. Als diese Versicherung 1937 erstmals in Deutschland eingeführt wurde, erhob man jedoch gerade einmal 5 Prozent des Versicherungsentgelts als . Diese Regelung hielt bis ins Jahr 1988 an, als zum ersten Mal der Steuersatz auf 7 Prozent angehoben wurde. In den folgenden Jahren erhöhte sich der Satz aufgrund des Solidaritätsprinzips immer weiter, zunächst auf 10, dann auf 12, 15 und schließlich auf die heute noch gültigen 19 Prozent. Somit wurde der Beitragssatz der Versicherungssteuer dem der Mehrwertsteuer genau angepasst.
In Deutschland wird die Versicherungssteuer als Bundessteuer gehandhabt. Sie wird durch die Bundesländer erhoben. Abgeführt wird sie direkt durch das versichernde Unternehmen, also nicht durch den Versicherten selbst. Die Versicherungen kalkulieren daher den Steuersatz bereits in ihren Verträgen beziehungsweise in den Prämien zur jeweiligen Versicherung mit ein. Wie hoch der zu zahlende Betrag ausfällt, hängt vom Jahresentgelt der jeweiligen Versicherung ab. Lediglich bei der Hagelversicherung bemisst sich die Prämie für die Versicherungsteuer anhand der Versicherungssumme, von dieser sind 0,2 Prozent zu zahlen. Insgesamt betrugen die Einnahmen aus der Versicherungssteuer im Jahr 2005 satte 8,75 Milliarden Euro, eine neue Hochrechnung gibt es allerdings noch nicht.