Zessionskredit (Kredit gegen Abtretungserklärung)
Ein Zessionskredit ist der Kredit, der durch das Abtreten von Forderungen, die der Kreditnehmer gegen einen Dritten hat, abgesichert wird. Ein Zessionskredit ist zum Beispiel der Kredit, den eine Bank einem Holzlieferant gewährt, wenn er ihr dafür seine Forderung an einen Tischler abtritt.
Wird der Drittschuldner vom Kreditnehmer über die Abtretung informiert, handelt es sich um eine so genannte offene Zession (Abtretungserklärung), wenn nicht, um eine stille Zession. Wenn der Kreditnehmer alle Forderungen abtritt, handelt es sich um eine Globalzession, tritt er nur einzelne Forderungen ab, um eine Mantelzession.
Allerdings gewähren die Kreditinstitute Zessionskredite nur, wenn sowohl die Kreditnehmer als auch die Drittschuldner kreditwürdig und zahlungsfähig sind. Die üblichen Beleihungsgrenzen für Zessionskredite liegen dabei bei Maximum 80 % der abgetretenen Forderungen.
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