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Freitag, April 26, 2024
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Geldanlage: Einlagensicherheit

 

    

Einlagensicherheit 

Am wichtigsten für die Kunden ist es, dass die Geldanlage auch eine Sicherheit geben kann. Denn nichts ist schlimmer, als das die Geldanlage nicht nur keine Erträge abwerfen kann, sondern zudem auch das angelegte Geld vernichtet wird. Dann, wenn ein Kreditinstitut Insolvenz ist, ist es den Kunden dennoch möglich, wenn sie eine der Banken auch ausgewählt haben, dass über die Einlagensicherung das Geld auch wieder ausgezahlt werden kann. In Deutschland ist es für die Kreditinstitute eine Pflicht, diese Form der Sicherheit den Kunden auch anzubieten; viele Vorfälle in der letzten Zeit ermöglichen den Kunden so Schritt für Schritt eine bessere Nutzung der Einlagensicherung für ihr Geld.
Im Jahr 2010 ist es noch so, dass in der gesetzlichen Einlagensicherung die Banken den Kunden eine Rückzahlung von 90 Prozent des Anlagebetrags bis zu einer Summe von maximal 50.000 Euro anbieten müssen. Zu Beginn des Jahres 2011 ist ein großer Vorteil beschlossen worden, denn die Grenze wird auf 100.000 Euro aufgestockt und die Eigenbeteiligung entfällt voll. Die Rückzahlung muss ab dem Jahr 2011 auch schneller erfolgen, als bisher nötig, sodass den Kunden eine Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen, nachdem dieses auch entsprechend schriftlich bei der betreffenden Stelle angezeigt worden ist, gewährleistet werden muss. Wenn ein Geldanlageprodukt auf zwei Kontoinhaber ausgestellt ist, dann haben auch beide einen Anspruch auf die Maximalsumme, die angeboten werden muss.

Freiwillige Einlagensicherung der Banken
Viele Banken, besonders die Genossenschaftsbanken und die Sparkassen, aber auch einzelne Privatbanken können den Kunden über eine freiwillig abgeschlossene Einlagensicherheit zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen mehr Geld im Falle einer Insolvenz anbieten. Vor dem Abschluss eines Produkts zur Geldanlage bei einem Kreditinstitut sollte dieses, vor allem im Jahr 2010, noch einmal genau nachgelesen werden, damit das Geld auch immer sicher ist.

Frage von Jutta Irma

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