Die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung ist ein anderer Begriff für das Vorfälligkeitsentgelt. Diese Entschädigung wird dann fällig, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird und damit dem Kreditgeber Zinseinnahmen entgehen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kommt vor allem bei Immobilienkrediten zum Einsatz, bei kurzfristigeren Ratenkrediten wird sie dagegen nur selten gefordert. Meist besteht die Vorfälligkeitsentschädigung aus zwei verschiedenen Posten:
der so genannten Zinsausfallentschädigung sowie einem Bearbeitungsentgelt für die vorzeitige Auflösung des Kredites. Unter Umständen kann diese Entschädigungszahlung für den Kreditnehmer so teuer werden, dass es für diesen günstiger wäre, den restlichen Kredit weiter in Raten abzuzahlen.
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