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Umlage – Kredit und Finanzlexikon

Als Umlage bezeichnet man die Verteilung (Umlegung) entstehender Kosten nach festgelegten Schlüsseln. Für Innerbetriebliche Leistungen erfolgt die Umlegung der entstehenden Kosten auf die entsprechenden Kostenstellen. Dabei werden die Schlüssel für die Umlage festgelegt (Personenzahl, Nutzfläche etc.).

Im öffentlichen Bereich werden Umlagen von Körperschaften an übergeordnete Körperschaften oder an gemeinsame Einrichtungen zur Kostendeckung abgeführt (Kreis-Umlage, Zweckverbands-Umlage usw.)

Die gesetzlichen (Berufsgenossenschaften) finanzieren ihre Ausgaben über eine Umlage. Jeder Betrieb hat sich entsprechend den festgelegten Schlüsseln nach Lohnsummen, Gefahrenklassen usw. an dieser Umlage zu beteiligen.

Die von den gesetzlichen Krankenkassen geführten Ausgleichkassen bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (U1) und Mutterschaft (U2) finanzieren ihre Ausgaben ebenfalls über Umlagen der beteiligten Betriebe. Umlageschlüssel ist hier die Entgeltsumme.

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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010

Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010

Frage von Helga am 01. November 2010

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