Sobald die Forderung eines Gläubigers gegenüber seinem Schuldner fällig wird, kann dieser vom Schuldner die Zahlung beziehungsweise Erbringung der Leistung einfordern.
Der Respekt und Anstand dem Schuldner gegenüber gebietet es jedoch, mindestens zwei Tage vergehen zu lassen, bevor man seine Schuld einfordert.
Gegenüber Endverbrauchern wird diese Frist meist um einiges länger gewählt, hier sind in der Regel ein bis zwei Wochen obligatorisch. Diese Zeit, die zwischen dem offiziellen Fälligwerden der Forderung und dem letztendlichen Einfordern derselben vergeht, nennt man Respekttage.
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Frage von Redaktion am 15. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 09. Dezember 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 25. November 2010
Frage von Anonymen Teilnehmer am 13. November 2010
Frage von Helga am 01. November 2010
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