Die Rürup Rente wurde zu Beginn des Jahrzehntes vom ehemaligen Wirtschaftsweisen Bert Rürup konzipiert. Sie ist das Pendant zur Riester-Rente und für Freiberufler und Selbstständige geeignet.
Der Staat fördert Rürup-Verträge durch die Möglichkeit, die Einzahlungen von der Einkommensteuer abzusetzen. Der maximal in einem Kalenderjahr absetzbare Betrag beläuft sich dabei auf 20.000 Euro, wobei im Jahr 2009 lediglich 58 Prozent der Einzahlungen effektiv abgesetzt werden können. Die Absetzbarkeit wird bis zum Jahr 2025 jedes Jahr erhöht, so dass dann sämtliche Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Guthaben in Rürup-Verträgen können ab der Vollendung des 60. Lebensjahres in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt werden. Rürup-Verträge können nicht verkauft, beliehen oder vererbt werden.
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